Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Dr. Kalinowski
fragt noch einmal nach, ob die Werbung an den Altstadtleuchten ausgeschlossen werden
kann. Der Bürgermeister sagt
die Prüfung darüber, ob Werbung an Altstadtleuchten oder in bestimmten Bereichen mit Gestaltungssatzung ausgeschlossen werden kann, zu. Zum Vorschlag von Frau
Dr. Schmidt-Rathjen und Herrn Becker zur Möglichkeit der Werbung in
Kreuzungsbereichen, wenn diese mit einem Schutzgitter versehen sind, teilt der
Bürgermeister mit, dass derzeit diese Gitter noch nicht vorhanden sind. Sollte
jedoch beschlossen werden, diese Anlagen wieder zu errichten, kann das in der
Sondernutzungssatzung geregelt werden. Herr Dellmann bittet,
das Thema im Spätsommer wieder auf die Tagesordnung zu nehmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Wandlitz beschließt die 3. Änderungssatzung über Erlaubnisse für
Sondernutzungen an öffentlichen, Straßen, Wegen und Plätzen in der vorliegenden
Fassung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 21 Ablehnung: . Enthaltung: 3
(Herr Hintze) |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||