Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Hintze meint, dass
das Verbot von Werbung im Umkreis von 200 m vom Amtsgebäude und vom „Goldenen
Löwen“ zu weit gegriffen ist. Das könne man so nicht stehen lassen. Herr Neudeck fragt nach,
ob es grundsätzlich möglich ist, die temporäre Werbung aus der Gemeinde zu verbannen. Herr Becker regt an, die
Werbung im Bereich von Kreuzungen im Interesse der örtlichen Gewerbetreibenden
wieder zuzulassen. Der Bürgermeister macht deutlich, dass das Ziel dieser
Satzung ist, die Überplakatierung
zu reduzieren. Die Interessen der Gewerbetreibenden und der Gemeinde müssen
zusammengeführt werden. Für Hinweise der Gemeindevertreter ist er dankbar. Auch Frau Ziebarth
favorisiert die Einrichtung von Gemeinschaftsaufstellern. Sie bittet darum zu
veranlassen, dass auch an den Wochenenden durch das Ordnungsamt verstärkt
Kontrollen zur Beseitigung illegaler Werbung durchgeführt werden. Hierzu teilt Herr
Tiepelmann mit, dass diese Kontrollen bereits durchgeführt werden. Mittels
Aufklebern, die mit einer Genehmigung zur temporären Plakatierung vergeben
werden, hat man hier gute Handlungsmöglichkeiten. Herr Liste möchte, dass
in Schönerlinde auch künftig die Werbung an den Altstadtleuchten verboten wird.
Frau Bohnebuck teilt mit, dass man dieses Problem in Schönwalde ähnlich sieht. Frau Brandt regt an,
evtl. an bestimmten Standorten gesonderte Masten für die Werbung zu errichten,
damit die Straßenleuchten nicht beschädigt werden. Dieser Vorschlag schießt
nach Auffassung des Bürgermeisters über das Ziel hinaus. Außerdem muss eine
Regelung getroffen werden, die dann für das gesamte Gemeindegebiet verbindlich
ist. Herr Neudeck möchte
festgelegt haben, dass frauenfeindliche und jugendgefährdende Plakatierung in
Wandlitz nicht möglich ist. Herr Dellmann informiert, dass solche Werbung durch
das Ordnungsamt ohnehin nicht genehmigt und ebenfalls die Polizei hier
einschreiten würde. Abschließend wird die
Verwaltung gebeten, die vorgenannten Vorschläge zu beachten. Die
Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis. |
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