1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße
/ B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich
Begründung gebilligt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße /
B 109“ ist gemäß §3 Absatz 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur
Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
23.02.2009 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Herr Gesch informiert über den Stand des Verfahrens
Herr Gesch informiert über den Stand des Verfahrens. Der
Ortsbeirat hatte dem Bauvorhaben „Penny-Markt“ unter der Voraussetzung
zugestimmt, dass am jetzigen Standort Penny kein neuer Lebensmittelmarkt
genehmigt wird. Herr Gesch stellt die Möglichkeiten der Absicherung vor.
Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat der Vorlage zu. Frau Münzner gibt zu
bedenken, dass es im Kreuzungsbereich B 109/Breitscheidstraße zu
verkehrstechnischen Problemen kommen wird (erhöhtes Aufkommen). Ein grüner
Rechtsabbiegerpfeil sollte in Erwägung gezogen werden sowie eine
Linksabbiegerspur aus Richtung Berlin.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:2
Enthaltung:-
10.03.2009 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße
/ B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich
Begründung gebilligt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße /
B 109“ ist gemäß §3 Absatz 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur
Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4
Ablehnung:1
Enthaltung:1.
16.03.2009 - A1 Hauptausschuss
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße
/ B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich
Begründung gebilligt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße /
B 109“ ist gemäß §3 Absatz 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur
Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10
Ablehnung:-
Enthaltung:-
26.03.2009 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße
/ B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich
Begründung gebilligt.
2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße /
B 109“ ist gemäß §3 Absatz 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur
Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.