Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0075  

 
 
Betreff: Bestellung von Vertretern/Stellvertretern im Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Tietz, Susann
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
26.03.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Linke Fraktion stellte in der Gemeindeverwaltung den Antrag, die personelle Besetzung im Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband zu ändern
Begründung / Erläuterung

In der konstituierenden Gemeindevertretersitzung vom 16.10.2008 wurde auf Vorschlag der Fraktion als Vertreter Herr Neudeck und als Stellvertreter Herr Bergner in die Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband gewählt.

 

Die Fraktion DIE LINKE stellt den Antrag, die personelle Besetzung im Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband zu ändern.

Herr Bergner wird nun als Vertreter und Herr Neudeck als Stellvertreter vorgeschlagen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 41 BbgKVerf.

Die Sitze werden aufgrund von Vorschlägen der Fraktionen verteilt.

 

Jede Fraktion kann einen oder mehrere Stellvertreter benennen.

Diese können in dem jeweiligen Gremium jedes von der Fraktion vorgeschlagene Mitglied vertreten. Scheidet ein Mitglied aus, so geht der Sitz auf den in der Reihenfolge ersten Stellvertreter über.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet über die Mitglieder einschließlich der Stellvertreter durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 15 Abs. 2 Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG)

§ 41 BbgKVerf

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung wählt nach § 15 GKG Herrn Bergner als Vertreter und Herrn Neudeck als Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverbandes.