Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0068  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Breitscheidstraße / B 109" in der Gemarkung Wandlitz
-Auslegungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
23.02.2009 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
10.03.2009 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
26.03.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Begründung_Festsetzungen_03_09
Planzeichnung_03_09

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2008 die Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ beschlossen.

 

Durch den Bebauungsplan soll Baurecht für die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m², eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 500 m² und einer ergänzenden Ladeneinheit (Bäcker o.ä.) mit einer Verkaufsfläche von ca. 36 m² geschaffen werden. 

 

Vor dem Hintergrund einer möglichst umfassenden Abstimmung der Planung mit den relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange insbesondere hinsichtlich der umweltrelevanten Aspekte wurde am 28. Januar 2009 ein Erörterungstermin durchgeführt.

 

Im Rahmen dessen wurden Anregungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde und des Strukturentwicklungsamtes vorgebracht. Die Anregungen wurden geprüft und im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB)

§   2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße / B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

 

2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ ist gemäß §  3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Festsetzungen und Planzeichnung zum Bebauungsplan, Stand Februar 2009

Begründung zum Bebauungsplan, Stand Februar 2009

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begründung_Festsetzungen_03_09 (680 KB)    
Anlage 2 2 Planzeichnung_03_09 (1390 KB)