Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2008 die Weiterführung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ beschlossen. Durch den Bebauungsplan soll Baurecht für die geplante Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m², eines Getränkemarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 500 m² und einer ergänzenden Ladeneinheit (Bäcker o.ä.) mit einer Verkaufsfläche von ca. 36 m² geschaffen werden. Vor dem Hintergrund einer möglichst umfassenden Abstimmung der Planung mit den relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange insbesondere hinsichtlich der umweltrelevanten Aspekte wurde am 28. Januar 2009 ein Erörterungstermin durchgeführt. Im Rahmen dessen wurden Anregungen seitens der Unteren Naturschutzbehörde und des Strukturentwicklungsamtes vorgebracht. Die Anregungen wurden geprüft und im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Gesetzliche Grundlagen §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße / B 109“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 2. Der Entwurf zum Bebauungsplan „Breitscheidstraße / B 109“ ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. 5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Anlagen: Festsetzungen und Planzeichnung zum Bebauungsplan, Stand Februar 2009 Begründung zum Bebauungsplan, Stand Februar 2009
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