Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Zeitraum vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2008 haben im Kulturzentrum Goldener Löwe
61Veranstaltungen stattgefunden. davon: 40
Eigenveranstaltungen (15
kommerzielle Veranstaltungen) 19
Vermietungen ( Galas, Geburtstage und Hochzeiten) 2
Veranstaltungen wurden auf Grund mangelnder Nachfrage abgesagt Seit Januar 2008 haben ca. 4700 Gäste das Haus
besucht. Um die Vermietungen
weiter anzukurbeln sollte eine Regelung für Mehrfachmieter in die
Entgeltordnung aufgenommen werden. Hotels und Fremdveranstaltern können damit
attraktivere Preise geboten werden. Entsprechende Anfragen liegen vor. Vorgeschlagen
wird bei Mehrfachvermietungen an den gleichen gewerblichen Mieter die Erhöhung
des Entgelts nicht auf 125 % vorzunehmen, sondern abzustufen. Es
ist die Änderung des § 8 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung
erforderlich: Ab
3 gewerblichen Vermietungen/Jahr erfolgt die Erhöhung des Entgelts auf 115 %,
ab 5 gewerblichen Vermietungen/Jahr erfolgt keine Erhöhung des Entgelts. Der Festpreis bei
Eigenveranstaltungen für den Caterer liegt momentan bei 200 € und ist bei den
derzeitigen Umsätzen schwer vertretbar. Auch hier wird eine Änderung der
Entgeltordnung vorgeschlagen. Zukünftig soll die Miete für den Caterer bei
Eigenveranstaltungen als Jahresbetrag erhoben werden: Zugrunde gelegt werden 15
kommerzielle Veranstaltungen der Gemeinde/Jahr. Dafür werden 1.800 €/ Jahresbeitrag erhoben. Für
jede weitere kommerzielle Veranstaltung der Gemeinde hat der Caterer zusätzlich 1€ pro Besucher zu entrichten. Die Änderung erfolgt in der
Anlage der Entgeltordnung Pkt. 2 d. Bei privaten
Veranstaltungen wurde bisher nur das Grundentgelt für die Raumnutzung erhoben.
Die Nutzung der Küche ist darin nicht enthalten. Zusätzlich aufgenommen werden
sollte in der Anlage zum Entgelttarif die Zahlung einer Miete bei Nutzung eines
Caterers für private Veranstaltungen. Neu: Pkt. 2 f) Miete für Caterer bei privaten
Veranstaltungen -
150,00
€/Tag bei Nutzung Hauscaterer -
250,00
€/Tag bei Versorgung durch anderen Caterer Gesetzliche
Grundlagen §
28 BbgKVerf Finanzielle
Auswirkungen: ja
Beschluss: Die
Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und
Entgeltordnung für das Kulturzentrum „Goldener Löwe“. In
der Benutzungs- und Entgeltordnung wird §
8 Ermäßigung und Erlass des Entgelts im Abs. 4 wie folgt geändert: „Bei
gewerblicher Nutzung des Kulturzentrums erhöht sich das Entgelt auf 125 % des
in der Anlage festgelegten Entgelttarifes. Ab
3 gewerblichen Vermietungen/Jahr an den gleichen Mieter erfolgt die Erhöhung
des Entgelts auf 115 % des festgelegten Entgelttarifs, ab 5 gewerblichen
Vermietungen/Jahr wird keine Erhöhung des Entgeltstarifs vorgenommen.“ In
der Anlage Entgelttarif wird der Pkt. 2
d) Miete für Caterer bei Eigenveranstaltungen wie folgt geändert: „Es wird ein
Jahresbeitrag von 1.800 € für bis zu 15 kommerzielle Veranstaltungen der
Gemeinde erhoben. Für jede weitere kommerzielle Veranstaltung der Gemeinde
sind zusätzlich 1€/Besucher zu
entrichten.“ Zusätzlich
aufgenommen wird Pkt. 2 f) Miete für Caterer bei privaten
Veranstaltungen -
150,00 €/Tag bei Nutzung
Hauscaterer -
250,00 €/Tag bei
Versorgung durch anderen Caterer |
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