Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2009-0073  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum "Goldener Löwe" der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
10.03.2009 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
26.03.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Im Zeitraum vom 1
Begründung / Erläuterung

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 haben im Kulturzentrum Goldener Löwe 61Veranstaltungen stattgefunden.

davon:              40 Eigenveranstaltungen (15  kommerzielle Veranstaltungen)

19 Vermietungen ( Galas, Geburtstage und Hochzeiten)

                        2 Veranstaltungen wurden auf Grund mangelnder Nachfrage abgesagt

           

Seit Januar  2008 haben ca. 4700 Gäste das Haus besucht.

 

Um die Vermietungen weiter anzukurbeln sollte eine Regelung für Mehrfachmieter in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Hotels und Fremdveranstaltern können damit attraktivere Preise geboten werden. Entsprechende Anfragen liegen vor.

Vorgeschlagen wird bei Mehrfachvermietungen an den gleichen gewerblichen Mieter die Erhöhung des Entgelts nicht auf 125 % vorzunehmen, sondern abzustufen.

Es ist die Änderung des § 8 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung erforderlich:

Ab 3 gewerblichen Vermietungen/Jahr erfolgt die Erhöhung des Entgelts auf 115 %, ab 5 gewerblichen Vermietungen/Jahr erfolgt keine Erhöhung des Entgelts.

 

Der Festpreis bei Eigenveranstaltungen für den Caterer liegt momentan bei 200 € und ist bei den derzeitigen Umsätzen schwer vertretbar. Auch hier wird eine Änderung der Entgeltordnung vorgeschlagen. Zukünftig soll die Miete für den Caterer bei Eigenveranstaltungen als Jahresbetrag erhoben werden: Zugrunde gelegt werden 15 kommerzielle Veranstaltungen der Gemeinde/Jahr. Dafür werden  1.800 €/ Jahresbeitrag erhoben. Für jede weitere kommerzielle Veranstaltung der Gemeinde hat der Caterer  zusätzlich 1€  pro Besucher zu entrichten. Die Änderung erfolgt in der Anlage der Entgeltordnung Pkt. 2 d.

Bei privaten Veranstaltungen wurde bisher nur das Grundentgelt für die Raumnutzung erhoben. Die Nutzung der Küche ist darin nicht enthalten. Zusätzlich aufgenommen werden sollte in der Anlage zum Entgelttarif die Zahlung einer Miete bei Nutzung eines Caterers für private Veranstaltungen.

Neu: Pkt. 2 f) Miete für Caterer bei privaten Veranstaltungen

-         150,00 €/Tag bei Nutzung Hauscaterer

-         250,00 €/Tag bei Versorgung durch anderen Caterer

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 BbgKVerf

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum „Goldener Löwe“.

 

In der Benutzungs- und Entgeltordnung wird § 8 Ermäßigung und Erlass des Entgelts im Abs. 4 wie folgt geändert:

„Bei gewerblicher Nutzung des Kulturzentrums erhöht sich das Entgelt auf 125 % des in der Anlage festgelegten Entgelttarifes. Ab 3 gewerblichen Vermietungen/Jahr an den gleichen Mieter erfolgt die Erhöhung des Entgelts auf 115 % des festgelegten Entgelttarifs, ab 5 gewerblichen Vermietungen/Jahr wird keine Erhöhung des Entgeltstarifs vorgenommen.“

 

In der Anlage Entgelttarif wird der Pkt. 2 d) Miete für Caterer bei Eigenveranstaltungen wie folgt geändert: 

„Es wird ein Jahresbeitrag von 1.800 € für bis zu 15 kommerzielle Veranstaltungen der Gemeinde erhoben. Für jede weitere kommerzielle Veranstaltung der Gemeinde sind  zusätzlich 1€/Besucher zu entrichten.“

 

Zusätzlich aufgenommen wird Pkt. 2 f) Miete für Caterer bei privaten Veranstaltungen

-         150,00 €/Tag bei Nutzung Hauscaterer

-         250,00 €/Tag bei Versorgung durch anderen Caterer