Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
1. In der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen sind die Entgelte für die Nutzung der neuen Sporthalle im Ortsteil Klosterfelde nicht berücksichtigt. Da die Halle von der Größe mit der Sporthalle in Schönwalde vergleichbar ist, wird vorgeschlagen, die gleichen Entgelte auch für die Sporthalle Klosterfelde zu erheben. Die Entgeltordnung ist im § 1 Absätze 2, 5, und 7 entsprechend zu ändern. 2. Da zur Sporthalle Klosterfelde auch eine Außensportanlage gehört, wird eine kostenfreie Nutzung für Vereine der Gemeinde Wandlitz vorgeschlagen. Die Entgeltordnung ist im § 1 Abs. 8 zu ändern. 3. Bisher gibt es keine Regelung zur Nutzung des Ratssaals im Rathaus. Eine private und gewerbliche Nutzung sollte ausgeschlossen sein. Die Nutzung des Ratssaals für die Arbeit der in der Gemeindevertretung befindlichen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen ist möglich. Hier sollte ein Entgelt in Höhe von 6,00 € je Stunde maximal 40,00 €/Veranstaltung wie bei der Nutzung der Versammlungsräume in den Gemeindezentren und Feuerwehrgerätehäusern erhoben werden. Für die Arbeit der Fraktionen der Gemeindevertretung wird der Ratssaal kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im § 2 der Entgeltordnung wird Abs. 7 neu aufgenommen. Gesetzliche Grundlagen § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 3. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz. Anlagen: 3. Änderung der
Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz
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