Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0250-3  

 
 
Betreff: Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen
hier: 3. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, GiselaBezüglich:
BV-GV/2004-0250
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
16.03.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
26.03.2009 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entgeltordnung kommunale Einrichtungen 3.Änderung

Begründung / Erläuterung

1.      In der  Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen sind die Entgelte für die Nutzung der neuen Sporthalle im Ortsteil Klosterfelde  nicht berücksichtigt. Da die Halle von der Größe mit der Sporthalle in Schönwalde vergleichbar ist, wird vorgeschlagen, die gleichen Entgelte auch für die Sporthalle Klosterfelde zu erheben.

Die Entgeltordnung ist im § 1 Absätze 2, 5, und 7 entsprechend zu ändern.

2.      Da zur Sporthalle Klosterfelde auch eine Außensportanlage gehört, wird eine kostenfreie Nutzung für Vereine der Gemeinde Wandlitz vorgeschlagen.

Die Entgeltordnung ist im § 1 Abs. 8 zu ändern.

3.      Bisher gibt es keine  Regelung zur Nutzung des Ratssaals im Rathaus. Eine private und gewerbliche Nutzung sollte ausgeschlossen sein.

Die Nutzung des Ratssaals für die Arbeit der in der Gemeindevertretung befindlichen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen ist möglich. Hier sollte ein Entgelt in Höhe von 6,00 € je Stunde maximal 40,00 €/Veranstaltung wie bei der Nutzung der Versammlungsräume in den Gemeindezentren und Feuerwehrgerätehäusern erhoben werden.

r die Arbeit der Fraktionen der Gemeindevertretung wird der Ratssaal kostenfrei zur Verfügung gestellt.

              Im § 2 der Entgeltordnung wird Abs. 7 neu aufgenommen.

Gesetzliche Grundlagen

§ 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf


Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

hrliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

x

2009

1.950

22110.11000

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die 3. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz.

Anlagen:

Anlagen:

3. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung kommunale Einrichtungen 3.Änderung (120 KB)