Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Barnim führte vom 08.12.2008
– 22.01.2009 (mit Unterbrechungen) die Prüfung durch. Das Ergebnis der Prüfung
wurde mit dem Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wandlitz
am 23.02.2009 vorgelegt. Zu den Bemerkungen und Hinweisen hat der Bürgermeister
– soweit erforderlich – Stellung genommen. Im Ergebnis der Prüfung wird den
Mitgliedern der Gemeindevertretung empfohlen, die Jahresrechnung 2007 zu
beschließen und dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen. Gesetzliche Grundlagen §
93 (3) GO Bbg* * da die Gemeinde Wandlitz noch
nicht auf die Doppik umgestellt hat, gelten bis dahin die haushaltsrechtlichen
Vorschriften der alten Gemeindeordnung weiter (gemäß
Kommunalrechtsreformgesetz- KommRRefG Artikel 4 Abs. 7) Finanzielle
Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Unter
Beachtung der gegebenen Hinweise beschließt die Gemeindevertretung die geprüfte
Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wandlitz und erteilt dem Bürgermeister gemäß §
93 (3) GO Bbg die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007. Anlagen: - Bericht zur
Prüfung der Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Wandlitz - Stellungnahme
der Gemeinde Wandlitz zum Prüfbericht des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||