Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Datum vom 26.03.2009 wurde mit Beschlussnummer BV-GV/2009-0063 der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden bereits in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 10 (4) BauGB eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Waldhang“, Gemarkung Lanke (Stand Januar 2009) als Satzung. Anlagen:
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