Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
-Erweiterung des Geltungsbereiches und Konkretisierung der Planungsziele-
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Breitscheidstraße - B 109" in der Gemarkung Wandlitz
den
Straßenausbau der „Basdorfer Straße“ im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme
mit dem NWA mit folgenden Eckpunkten.
·Die Baumaßnahme umfasst den Straßenausbau der Straße Im
Kessel und der Basdorfer Hauptstraße unter der Projektbezeichnung „Basdorfer
Hauptstraße“ als Haupterschließungsstraße.
·Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise
mit einer Regelbreite
von 5,50 m.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Fahrbahneinengungen
hergestellt.
·Die Entwässerung der Straße wird über
Versickerungsmulden und Rigolensysteme gewährleistet.
·Die Grundstückzufahrten auf der nordwestlichen
Fahrbahnseite werden mit Betonsteinpflaster befestigt.
die
umlagefähigen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau
entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche
Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 umzulegen.
gemäß
Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde
Wandlitz vom 01.01.2007 für die Herstellung der Grundstückszufahrten
Kostenersatz zu erheben.
26.03.2008 - Ortsbeirat Basdorf
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt
den
Straßenausbau der „Basdorfer Straße“ im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme
mit dem NWA mit folgenden Eckpunkten.
·Die Baumaßnahme umfasst den Straßenausbau der Straße Im
Kessel und der Basdorfer Hauptstraße unter der Projektbezeichnung „Basdorfer
Hauptstraße“ als Haupterschließungsstraße.
·Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise
mit einer Regelbreite
von 5,50 m.
·Zur Verkehrsberuhigung werden Fahrbahneinengungen
hergestellt.
·Die Entwässerung der Straße wird über
Versickerungsmulden und Rigolensysteme gewährleistet.
·Die Grundstückzufahrten auf der nordwestlichen
Fahrbahnseite werden mit Betonsteinpflaster befestigt.
die
umlagefähigen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau
entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 umzulegen.
gemäß
Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde
Wandlitz vom 01.01.2007 für die Herstellung der Grundstückszufahrten
Kostenersatz zu erheben.
Der
Ortsbeirat Basdorf stimmt gemäß dem Vorschlag einstimmig zu.
07.04.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt
den Straßenausbau der „Basdorfer Straße“ im Rahmen
einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem NWA mit folgenden Eckpunkten.
·Die
Baumaßnahme umfasst den Straßenausbau der Straße Im Kessel und der Basdorfer
Hauptstraße unter der Projektbezeichnung „Basdorfer Hauptstraße“ als
Haupterschließungsstraße.
·Die
Herstellung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite
von 5,50 m.
·Zur
Verkehrsberuhigung werden Fahrbahneinengungen hergestellt.
·Die
Entwässerung der Straße wird über Versickerungsmulden und Rigolensysteme
gewährleistet.
·Die
Grundstückzufahrten auf der nordwestlichen Fahrbahnseite werden mit
Betonsteinpflaster befestigt.
die umlagefähigen Investitionskosten für die Planung
und den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom
29.04.2004 umzulegen.
gemäß Satzung über den Kostenersatz für
Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die
Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der
Gemarkung Wandlitz
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des sachlichen Teilplanes Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung des Regionalplans Uckermark-Barnim
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz
Errichtung eines Penny-Lebensmittelmarktes und eines Backshops auf dem Grundstück in der
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee, Flur 6, Flurstück 1799
Umnutzung zum Betriebsgelände mit einer Lager- und Wartungshalle, Büros und Stellflächen für ein Kurier- und Kleintransportunternehmen
Gemarkung Wandlitz, Am Güterbahnhof, Flur 6, Flurstücke 571, 572, 573, 626 u. 576