Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Durch die HVB Ingenieurgesellschaft mbH wurden im Rahmen der Vorplanung zum Straßenausbau einschließlich Beleuchtung der Straße „Am Schwalbenberg“ im Ortsteil Wandlitz auf Basis der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) verschiedene Ausbauvarianten erarbeitet. Im Ergebnis der Prüfung der Planungsunterlagen und nach Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange hinsichtlich der naturschutzrechtlichen und verkehrsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der erarbeiteten Varianten ist seitens der Gemeindeverwaltung die Ausbauvariante 6 als Vorzugsvariante mit folgenden Eckpunkten ausgewählt worden. Die Ausbaubreite zwischen der Prenzlauer Chaussee (B109) und der Grundstückszufahrt der Volksbank beträgt 6,0 m. Sie gewährleistet den Begegnungsverkehr Lkw / Lkw bei verminderter Geschwindigkeit und berücksichtigt die zeitweise Verkehrsraumeinschränkung während der Belieferung des Lebensmitteldiscounters „Dicker Kurt“. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Passanten wird auf der nördlichen Fahrbahnseite ein Gehweg mit einer Breite von 2,0 Metern angeordnet. Dieser endet am Zugang des Spielplatzes. Beginnend ab der Grundstückszufahrt der Volksbank wird die Fahrbahnbreite in Richtung Thälmannstraße auf 3,50 m reduziert. Aufgrund der Breite der Fahrbahn ist die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung in Richtung Thälmannstraße erforderlich. Das Parken von Pkw ist nur auf befestigten Parkflächen in Nebenbereichen möglich. Zur Verkehrsberuhigung werden Aufpflasterungen ohne Auftritt angeordnet. Variante 6 erfordert die Fällung von 20 Alleebäumen. Die Untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass eine abschließende Zustimmung zur geplanten Baumaßnahme erst nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeinde möglich ist. Gemäß vorliegender Kostenschätzung zur Vorplanung belaufen sich die Investitionskosten für den Straßenausbau einschließlich Beleuchtung der Variante 6 auf ca. 197.800,- €. Gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 ergäbe sich hieraus überschläglich ein Anliegerbeitrag von ca. 4,80 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche. Die Gemeindeverwaltung prüft, im Vorfeld des Ausbaubeschlusses, ob im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg eine Möglichkeit zur Senkung des o.g. Anliegerbeitrages besteht. Die Planung des Straßenausbaus berücksichtigt auch die Befestigung von Grundstückszufahrten mit einer Regelbreite von 5,0 m an der Fahrbahn und 3,0 m an der Grundstücksgrenze. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 12.700,- €. Für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten wird gemäß Grundstückszufahrtensatzung Kostenersatz erhoben. Die Unterlagen der Vorplanung werden zur Sitzung vorgelegt. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung (GO) Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt
oder
Anlagen: keine |
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