Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag ein Bauantrag zum Anbau einer Garage an ein vorhandenes Tankstellengebäude auf dem Grundstück der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Chaussee 109 vor. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Basdorf ist das Flurstück als Wohnbaufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das beantragte Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind.
Gesetzliche Grundlagen §§ 34 und 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Mitteilung: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Anbaus einer Garage an ein vorhandenes Tankstellengebäude erteilt. Anlagen: (4 Seiten) Auszüge aus Bauantrag |
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