Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Der B- Plan „An der Birkenstraße“, Ortsteil Schönwalde, setzt u. a. Baugrenzen und eine GRZ (Grundflächenzahl) von 0,25 fest. Der Bauherr plant die Errichtung eines Wohngebäudes, welches im hinteren Bereich die Baugrenze mit 6 m² überschreitet. Weiterhin wird die festgesetzte GRZ von 0,25 um 0,02 überschritten. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 31 Baugesetzbuch B- Plan „An der Birkenstraße“ Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze und dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der GRZ zu. Anlagen: 3 Seiten A 4 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |