Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Gebiet „Am Waldmeisterweg“ ist gemäß Entwurf des Flächennutzungsplans des Ortsteiles Stolzenhagen als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt. Das Areal ist weitestgehend unbebaut. Es befinden sich lediglich kleinere, abrissbedürftige Bungalows auf dem Gelände. Geplant ist eine Bebauung mit ca. acht Wohnhäusern sowie einer inneren Erschließung. Ein Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch ist ein geeignetes und notwendiges Instrument zur erforderlichen Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich dient der: § Schaffung von Planungs- und Baurecht; § Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungs-rechtliche und gestalterische Festsetzungen; § Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Stolzenhagen; § Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Bereits im Jahr 2007 hat die Gemeindeverwaltung, allerdings für einen noch umfangreicheren Geltungsbereich, landesplanerisch angefragt. Demnach steht die angezeigte Planung den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Das Gebiet soll über einen Vorhabenträger entwickelt werden. Mit diesem ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, so dass der Gemeinde hieraus keine Planungskosten entstehen. Weitere Verfahrensschritte erfolgen erst nach Abschluss des Vertrages. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB orts-üblich bekannt zu machen. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt : 1. Für das Areal der Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3 , Flurstücke 1171, 1172, 1173, 1174, 1175, 1176 sowie 844 (anteilig) ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Flurkartenauszug wird als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung und eine frühzeitige Behördenbeteiligung durchzuführen. Als Planungsziele werden angestrebt:
Anlagen: |
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