Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0613  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
-Erweiterung des Geltungsbereiches und Konkretisierung der Planungsziele-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
18.03.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
01.04.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.04.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage BV-GV2007-0613

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in Ihrer Sitzung am 01
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 01. Februar 2007 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das in der Anlage 1 gekennzeichnete Areal in der Gemarkung Wandlitz, Flur 2, Flurstücke 230/1, 231/1, 232/1, 233/1, 234/1, 259/4, 259/5, 260/3, 260/4, 261/7, 261/8, 261/10, 262/2 (teilweise), 1020, 1021, 1057 und 1058 beschlossen. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll nunmehr um die restliche Fläche des Flurstückes 262/2 der Flur 2 sowie die Flurstücke 262/1, 987, 989, 1011, 1081,1082 (teilweise) und 224 – 228 der Flur 2 erweitert werden.

 

Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für den Ortsteil Wandlitz ist das Areal als Wohnbaufläche, als gemischte Baufläche und als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Die Vergrößerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wird insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Antragslage erforderlich. So wurden in der Gemeindeverwaltung in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Anfragen hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer baulichen Nutzung für die im Bereich zwischen Prenzlauer Chaussee und Wensickendorfer Chaussee befindlichen Grundstücke gestellt. In diesem Zusammenhang soll eine verbindliche Bauleitplanung für den erweiterten Geltungsbereich insbesondere der klaren Innen- und Außenbereichsabgrenzung sowie der Festlegung einer hinteren Baufluchtgrenze dienen, um so eindeutige Aussagen hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines baulichen Vorhabens treffen zu können. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den erweiterten Geltungsbereich soll darüber hinaus auch der Klärung der Erschließungssituation dienen.

 

Im Einzelnen dient die Aufstellung des Bebauungsplanes für den erweiterten Geltungsbereich (Anlage 2) der:

 

o             Schaffung von Planungs- und Baurecht;

o             Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen;

o             Sicherung und Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Areals entsprechend den Darstellungen des Teilflächennutzungsplanes für den Ortsteil Wandlitz;

o             Klärung der Erschließungssituation;

o             Klärung der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.

 

Vor dem Hintergrund der Sicherung der gemeindlichen Planungsvorstellungen für das Areal durch eine Veränderungssperre wird nunmehr eine Konkretisierung und Ergänzung der bisher lediglich allgemein formulierten Planungsziele und –inhalte erforderlich.

 

Entsprechend den Darstellungen des Teilfächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und eines Mischgebietes nach § 6  BauNVO beabsichtigt. Innerhalb des Mischgebietes wird eine ausgewogene Mischung mit Einzelhandels- und Handwerksbetrieben angestrebt. Das Wohngebiet soll vorwiegend dem Wohnen dienen. Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² sind innerhalb des Plangebietes nicht zulässig. 

 

Der Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches und zur Konkretisierung der Planungsziele des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ ist gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ um die restliche Fläche des Flurstückes 262/2 der Flur 2 sowie um die Flurstücke 262/1, 987, 989, 1011, 1081 und 1082 (teilweise), 224 – 228, 229/1, 230/1, 231/1 und 232/1 der Flur 2 erweitert wird. 

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Planungsziele für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee – Wensickendorfer Chaussee“ hinsichtlich der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes und eines Mischgebietes zu konkretisieren. Im Mischgebiet soll eine ausgewogene Nutzungsmischung mit Einzelhandels- und Handwerksbetrieben sichergestellt werden. Einzelhandelsbetriebe mit einer Grundfläche von mehr als 800m² sind im Plangebiet nicht zulässig.  

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage 2: Geänderter Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV-GV2007-0613 (217 KB)