Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2008-0337  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Am Obersee", Gemarkung Lanke,
Am Obersee 8, Flur 3, Flurstück 161
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
18.03.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
01.04.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
07.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Das  Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des per Satzungsbeschluss bestätigten Bebauungsplanes „Am Obersee“ im Ortsteil Lanke.

 

Beantragt wurde nunmehr die Umnutzung des Wochenendhauses zum Wohnhaus, die Fertigstellung der Außenanlagen (Genehmigung der bereits errichteten Stützmauern) sowie die Genehmigung des bereits errichteten Schuppens außerhalb der Baugrenzen.

Das vorhandene Wochenendhaus wurde bereits vor dem Vorliegen des Bebauungsplanes beantragt und errichtet. Aufgrund des Standortes des genehmigten Wochenendhauses und aufgrund der Hanglage des Grundstückes, ist die Errichtung des Schuppens innerhalb der Baugrenzen nicht mehr möglich.

Die Stützmauern in der anbaufreien Zone waren erforderlich, da  aufgrund des abschüssigen Geländes bei Regenfällen erhebliche Mengen des aufgefüllten  Erdreiches bis auf den öffentlichen Weg gespült wurden. Die Ursache dafür liegt  darin, dass im südwestlichen Grundstücksteil eine zentrale Abwassersammelgrube vorhanden war. Diese Grube wurde noch vom Vorbesitzer beseitigt und verfüllt. Offensichtlich ist diese Verfüllung nicht mit geeignetem Material oder nicht fachgerecht erfolgt, da der Hang nicht standfest war. Die errichteten Stützmauern sollen den Hang stabilisieren.

 

Die beantragten Befreiungen sind aus der Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der  Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von folgenden Festsetzungen:

 

   →Die überbaubaren Grundstücksflächen sind in den allgemeinen Wohngebieten durch

       Baugrenzen gemäß  § 23 (3) BauNVO umgrenzt. Die festgesetzten Baugrenzen können

       mit untergeordneten Bauteilen gem. § 6 (7) BbgBO bis zu 1,5 m überschritten werden.

 

  → Errichtung von Stützmauern in der anbaufreien Zone

Anlagen:

Anlagen: