Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2008-0666  

 
 
Betreff: "Basdorfer Hauptstraße"- OT Basdorf
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Frau Fiedler
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
26.03.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
01.04.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
07.04.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
17.04.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     

Durch die HYDRO-Planungsgesellschaft mbH wurde eine Genehmigungsplanung erarbeitet, welche den Straßenausbau der Straße Im Kes
Begründung / Erläuterung

 

Durch die HYDRO-Planungsgesellschaft mbH wurde eine Genehmigungsplanung erarbeitet, welche den Straßenausbau der Straße Im Kessel und der Basdorfer Hauptstraße (vereinfachte Projektbezeichnung „Basdorfer Hauptstraße“)  berücksichtigt.

 

Die „Basdorfer Hauptstraße“ ist eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, welche die Siedlung

Waldheim mit dem Ortskern Basdorf verbindet. Des Weiteren fungiert sie als verkehrswichtige Zubringerstraße zur Bundesstraße B109.

Die „Basdorfer Hauptstraße“ erfüllt aufgrund Ihrer Verkehrsbedeutung die Zuwendungsvoraussetzung gemäß der Richtlinie zur Durchführung des Gemeindeverkehrfinanzierungsgesetzes und zur Verwendung von Fördermittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili GVFG Bbg-KStB).

Dem gemäß hat die Gemeinde Wandlitz am 18.01.2008 GVFG-Fördermittel für den Straßenausbau der „Basdorfer Hauptstraße“ erhalten.

 

Die „Basdorfer Hauptstraße“ ist derzeit auf einer mittleren Breite von 3,70 m bituminös befestigt.

Ein Begegnungsverkehr Pkw / Pkw ist aufgrund der verfügbaren befestigten Straßenbreite nicht möglich.

Der Straßenzustand ist von Unebenheiten und Schadstellen geprägt. Die Regenentwässerung des Straßenkörpers ist unzureichend.

Gemäß vorliegendem Baugrundgutachten entspricht der vorhandene Fahrbahnaufbau nicht den geltenden Richtlinien.

 

Auf Basis der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95) ist im Hinblick auf den Raumbedarf bei verminderter Geschwindigkeit (≤ 40 km/h) für den Begegnungsverkehrs Lkw / Lkw eine Straßenausbaubreite von 5,50 m in Asphaltbauweise vorgesehen.

 

 

Im Bereich, zwischen der Parkstraße und der Langen Straße ist, bedingt durch die angrenzende Bebauung, eine maximale Fahrbahnbreite von 4,75 m mit einem möglichen Begegnungsverkehr Lkw / Pkw geplant. Des Weiteren soll die Fahrbahn im Bereich der Einmündung Waldesgrund zur Verkehrsberuhigung eingeengt werden.

 

Die Regenentwässerung erfolgt über eine offene Muldenversickerung, deren Stauvolumen in Teilabschnitten durch die Anlage von Rigolensystemen erweitert wird.

 

Gemäß vorliegender Kostenberechnung zur Genehmigungsplanung belaufen sich die

Gesamtinvestitionskosten für die Planung und den  Straßenausbau der „Basdorfer Hauptstraße“

auf  411.929,- €.

Gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 (Straßenbaubeitragssatzung) wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe auf einer Einwohnerversammlung am 25.03.2008 informiert.

Auf der Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung beträgt der Anliegerbeitrag für den beitragsfähigen Aufwand für die Planung und den Straßenausbau der Haupterschließungsstraße „Basdorfer Hauptstraße“ ca. 1,90 € / m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Im Übrigen berücksichtigt die vorliegende Genehmigungsplanung des Straßenausbaus die Befestigung der Grundstückszufahrten auf der nördlichen Fahrbahnseite der „Basdorfer Hauptstraße“ mit einer Regelbreite von 5,0 m an der Fahrbahn und 3,0 m an der Grundstücksgrenze.

Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 28.488,- €.

Für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten wird gemäß

Grundstückszufahrtensatzung Kostenersatz erhoben.

 

Die Unterlagen der Genehmigungsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

 

Die „Basdorfer Hauptstraße“ ist schmutzwasserseitig nicht erschlossen.

Deshalb ist beabsichtigt, die schmutzwasserseitige Erschließung sowie den anschließenden Straßenausbau im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband vorzunehmen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemeindeordnung (GO)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinie zur Durchführung des Gemeindeverkehrfinanzierungsgesetzes und zur Verwendung von Fördermittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili GVFG Bbg-KStB).

Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85/95)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Wandlitz

Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Planungs- und Herstellungskosten)

 

411.929,-

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

140.588,-

Objektbezogene Einnahmen (GVFG-Fördermittel / Anliegerbeiträge)

 

126.000,- / 145.341,-

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2008

385.500,-

2.630.9604

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

  1. den Straßenausbau der „Basdorfer Straße“ im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem NWA mit folgenden Eckpunkten.

·        Die Baumaßnahme umfasst den Straßenausbau der Straße Im Kessel und der Basdorfer Hauptstraße unter der Projektbezeichnung „Basdorfer Hauptstraße“ als Haupterschließungsstraße.

·        Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite

von 5,50 m.

·        Zur Verkehrsberuhigung werden Fahrbahneinengungen hergestellt.

·        Die Entwässerung der Straße wird über Versickerungsmulden und Rigolensysteme gewährleistet.

·        Die Grundstückzufahrten auf der nordwestlichen Fahrbahnseite werden mit Betonsteinpflaster befestigt. 

 

  1. die umlagefähigen Investitionskosten für die Planung und den Straßenausbau entsprechend der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz vom 29.04.2004 umzulegen.

 

  1. gemäß Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz vom 01.01.2007 für die Herstellung der Grundstückszufahrten Kostenersatz zu erheben.
Anlagen:

Anlagen:

 

keine