Bebauungsplan "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee"
Gemarkung Wandlitz
-Erweiterung des Geltungsbereiches und Konkretisierung der Planungsziele-
Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 5 und der Flur6 der Gemarkung Wandlitz ist
hinsichtlich der Entwicklung des Areals als Standort für ärztliche und therapeutische
Einrichtungen bzw. als Standort für altengerechtes Wohnen zu konkretisieren und
zu ergänzen. Eine Abrundung der geplanten Nutzungen durch Einzelhandelsbetriebe
mit einer Verkaufsfläche von bis zu 200 m² soll möglich sein.
Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss
beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
18.03.2008 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 5 und der Flur6 der Gemarkung Wandlitz ist
hinsichtlich der Entwicklung des Areals als Standort für ärztliche und therapeutische
Einrichtungen bzw. als Standort für altengerechtes Wohnen zu konkretisieren und
zu ergänzen. Eine Abrundung der geplanten Nutzungen durch Einzelhandelsbetriebe
mit einer Verkaufsfläche von bis zu 200 m² soll möglich sein.
Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss
beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
07.04.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Aufstellungsbeschluss für den in der Anlage
gekennzeichneten Geltungsbereich der Flur 5 und der Flur6 der Gemarkung Wandlitz ist
hinsichtlich der Entwicklung des Areals als Standort für ärztliche und
therapeutische Einrichtungen bzw. als Standort für altengerechtes Wohnen zu konkretisieren
und zu ergänzen. Eine Abrundung der geplanten Nutzungen durch
Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 200 m² soll möglich
sein.
Die Flurkarte wird als Anlage diesem Beschluss
beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Breitscheidstraße - B 109" in der Gemarkung Wandlitz
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Prenzlauer Chaussee - Wensickendorfer Chaussee" in der
Gemarkung Wandlitz
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des sachlichen Teilplanes Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung des Regionalplans Uckermark-Barnim
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz
Errichtung eines Penny-Lebensmittelmarktes und eines Backshops auf dem Grundstück in der
Gemarkung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee, Flur 6, Flurstück 1799
Umnutzung zum Betriebsgelände mit einer Lager- und Wartungshalle, Büros und Stellflächen für ein Kurier- und Kleintransportunternehmen
Gemarkung Wandlitz, Am Güterbahnhof, Flur 6, Flurstücke 571, 572, 573, 626 u. 576