1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu dengeänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
05.06.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes
„Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind
die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und
Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nur zu dengeänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes
„Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind
die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und
Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nur zu dengeänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes
„Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind
die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und
Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nur zu dengeänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:10
Ablehnung:.
Enthaltung:.
12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes
„Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung gebilligt.
2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind
die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.
3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und
Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nur zu dengeänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.