Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 12.07.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift vom 03.05.2007  
GV-20/2007  
Ö 5  
Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bebauungsplan "Campingplatz Stolzenhagen", Ortsteil Stolzenhagen (neu "Ferienhausgebiet an der Seespitze") Durchführung des Abwägungsverfahrens gemäß § 1(7) BauGB i.V. mit §§ 3, 4 und 4a BauGB  
BV-GV/2007-0559  
Ö 9  
Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-HA/2007-0262  
Ö 10  
Änderung des Bebauungsplanes "Sporthalle an der Kegelbahn" in der Gemarkung Wandlitz - Auslegungsbeschluss -  
BV-GV/2007-0571  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

 

2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den  geänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    05.06.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

 

2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den  geänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.

  

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

 

2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den  geänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.

  

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

 

2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den  geänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.

  

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            10

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Sporthalle an der Kegelbahn“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

 

2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der Auslegung und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nur zu den  geänderten Teilen des Planentwurfes Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.

  

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            22

Ablehnung:            0

Enthaltung:            1

Ö 11  
Entlastung der Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2007-0574  
Ö 12  
Straßenausbau "Siedlung An der Wildbahn" OT Basdorf
BV-GV/2007-0576  
Ö 13  
Straßenbauvorhaben Wensickendorfer Straße, OT Stolzenhagen  
BV-GV/2007-0577  
Ö 14  
Straßenausbau in der Siedlung Gorinsee, OT Schönwalde
BV-GV/2007-0578  
Ö 15  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Hauptstraße, OT Schönwalde
BV-GV/2007-0579  
Ö 16  
Austritt der Gemeinde Wandlitz aus dem Tourismusverein "Naturpark Barnim" e.V.
BV-GV/2007-0581  
Ö 17  
Verwaltungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
01/2003-11 0012-1  
Ö 18  
Schulentwicklungsplanung der Gemeinde Wandlitz (Fortschreibung Stand April 2007)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0418-1  
Ö 19  
Kindertagesstättenbedarfsplan der Gemeinde Wandlitz (Stand März 2007)
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0582  
Ö 20  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2007
BV-GV/2007-0583  
Ö 21  
Jahresrechnung 2006  
MV-GV/2007-0063  
Ö 22  
Prüfergebnis zum Einbau von Personenaufzügen in mehrgeschossige kommunale Wohneinheiten  
MV-GV/2007-0064  
Ö 23  
Agrarmuseum Wandlitz  
MV-GV/2007-0066  
Ö 24  
1. Änderung der Entgeltordnung für kommunale Einrichtungen  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0250-1  
N 25     Energetische Betrachtung öffentlicher Gebäude entsprechend DIN V18599   BV-GV/2007-0584  
N 26     Nachnutzung des Areals der Landespolizeischule im Ortsteil Basdorf hier: Vertrag über planerische Entwicklungsleistungen   BV-GV/2007-0586