Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Sachdarstellung/Begründung: Seit 2005 wurde vom Bürgermeister zur langfristigen Sicherung des Agrarmuseums in Wandlitz und im Hinblick auf eine adäquate Unterbringung die Errichtung einer Museumsscheune vorgeschlagen. (siehe auch Beschlussvorlage BV-HA/2005-0095, Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des historischen Dorfkernes im Ortsteil Wandlitz) Dem Landkreis wurde angeboten, dass durch die Gemeinde Wandlitz die Investitionskosten (Eigenanteil bei Förderung) in Höhe von mindestens 500.000 € übernommen werden. Darüber hinaus sollte ein gemeindeeigenes Grundstück im Wert von ca. 150.000 € eingebracht werden. Dabei wurde seitens der Gemeinde davon ausgegangen, dass eine Investitionsförderung in Höhe von 80 % erfolgt. Das Angebot des Bürgermeisters stand unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung durch die gemeindlichen Gremien. Vom Landkreis wurde erwartet, dass dieser sich ab Fertigstellung des Museumsneubaues für die Dauer einer Fördermittelbindung von voraussichtlich 12 Jahren zu 50 % an der zu erwartenden Defizitfinanzierung beteiligt. Unter Zugrundelegung der heutigen Betriebskosten wäre hier von einem maximalen jährlichen Zuschuss des Landkreises von ca. 100.000 € auszugehen. In gleicher Höhe hätte sich die Gemeinde an den Betriebskosten beteiligt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Zuschuss der Gemeinde zu den Betriebskosten gegenwärtig lediglich bei ca. 10.000 € pro Jahr liegt.
Vom Bürgermeister wurde vorgeschlagen, dass sich die durch den Landkreis nach dem Betreibervertrag aus dem Jahre 1998 bis zum Jahre 2013 an die Gemeinde zu zahlende jährliche Vergütung für die Betreibung des Museums in Höhe von 171.300 € ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung entsprechend reduziert. Der vertragsgemäß sowieso durch den Landkreis zu zahlende Betrag sollte „gestreckt“ werden um die zusätzliche finanzielle Belastung des Landkreises zu reduzieren. Die den bisherigen Beratungen zu Grunde liegenden Berechnungen basierten darauf, dass der Neubau einer Museumsscheune im Jahre 2009 fertig gestellt ist. Dies ist in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit allerdings unrealistisch geworden. Mit dem stellvertretenden Landrat wurde sich in der Vergangenheit bereits darauf verständigt, den jährlichen Zuschuss des Landkreises auf maximal 90.000 € zu begrenzen. Danach hätten sich die finanziellen Belastungen Gemeinde/Landkreis bis zum Jahre 2021 wie folgt dargestellt: Gemeinde Wandlitz Landkreis 2007 bis 2009 3 x 10.000 € Betriebskosten 3 x 171.282,78 € aus Vertrag = 30.000 € = 513.848,43 € (Sowieso -Kosten)
2010 bis 2021 (Ende FM-Bindung) 12 x 100.000 € = 1.200.000 €, 12 x 90.000 € Defizitteilung davon 4 x 90.000 € + 8 x 100.000 € = 1.080.000 € darauf anzurechnen Zahlungen aus Betreibervertrag 4 x 171.282,78 € = 685.131,12 € (Sowieso-K.) zusätzlich = 1.160.000 € zusätzlich = 394.686,88 € zzgl.: Investitionskosten: Eigenanteil FM 500.000 € (Minimum) Grundstück 150.000 € Planungskosten 200.000 € Aus dieser Berechnung ergibt sich, dass von der Gemeinde zur Finanzierung der gesamten Investition und zur Absicherung des Museumsbetriebes bis zum Jahr 2021 zusätzlich 2.040.000 € als finanzielle Beteiligung angeboten wurden. Dieser finanziellen Mehrbelastung stand eine finanzielle Mehrbelastung des Landkreises als Eigentümer des Museumsbestandes in Höhe von rund 400.000 € bis zum Jahre 2021 gegenüber. Bei dem Angebot des Bürgermeisters, dass die Gemeinde die Investitionskosten trägt und im Gegenzug eine Teilung der Betriebskosten zwischen Landkreis und Gemeinde vereinbart wird (bei Festlegung eines Höchstbetrages von 90.000 € für den Landkreis), wurde erwartet, dass sich die jeweiligen Finanzierungszeiträume verlängern, wenn es zu einer späteren Fertigstellung des Neubaues, z. Bsp. wegen späterer Fördermittelbereitstellung, kommt. Das hätte bedeutet, dass bei einer Fertigstellung im Jahre 2010 der Betrag in Höhe von 171.300 € für die Betreibung des Museums durch den Landkreis unverändert an die Gemeinde weiter zu zahlen gewesen wäre und die Defizitteilung anschließend für den Zeitraum der Fördermittelbindung einsetzt. Hierzu war in den Verhandlungen mit dem stellv. Landrat keine Einigung zu erzielen. Dieser beharrte auf der Festlegung eines Höchstzahlbetrages von 400.000 € des Landkreises ab dem Jahre 2014 nach Auslaufen des Betreibervertrages mit der Gemeinde, unabhängig vom Zeitpunkt des Auslaufens einer Fördermittelbindung. Die damit verbundenen finanziellen Risiken sollten einseitig von der Gemeinde getragen werden, obwohl auf Grund des fortgeschrittenen Zeitraumes mittlerweile feststeht, dass eine Fertigstellung eines Museumsneubaues bis Ende 2009 völlig unrealistisch geworden ist. In einer am 05.06.2007 zwischen Landrat und Bürgermeister geführten Verhandlung konnte keine Annäherung erzielt werden. Ganz im Gegenteil, es wurde auf einer Gleichschaltung der Förderung aller Museen im Landkreis nach Auslaufen des Betreibervertrages bestanden, was im Ergebnis zu einer weiteren Reduzierung des Gesamtzuschusses ab 2014 auf 300.000 € führen würde. Darüber hinaus wurde der Abschluss einer Vereinbarung durch den Landrat davon abhängig gemacht, dass die Gemeinde das Eigentum an der Leichtbauhalle des Agrarmuseums übernimmt, bis zur Einführung der Doppik die Exponate des Museums zum Preis von 1,-€/Stück erwirbt (das Museum verfügt über ca. 10.000 Exponate) und hinsichtlich des Personals des Museums die Rechtsposition des Landkreises anerkennt, nämlich dass bei Auslaufen des Geschäftsbesorgungsvertrages das Personal des Museums (vier Mitarbeiter) bei der Gemeinde verbleibt.
Diese Forderung bedeutet praktisch eine vorbehaltlose Übernahme des Museums durch die Gemeinde Wandlitz zum Auslaufen des Betreibervertrages Ende 2013, unabhängig davon, ob ein Museumsneubau erstellt wird oder nicht. Würde die Gemeinde das Museum dann nicht weiter betreiben, hätte sie vier zusätzliche Mitarbeiter zu bezahlen oder abzubauen und die Abrisskosten der Leichtbauhalle zu tragen. Über das gegenwärtig durch die Verwaltung des Museums genutzte kreiseigene Verwaltungsgebäude könnte dann der Landkreis in jedem Fall frei verfügen. Alleine diese Forderung deutet darauf hin, dass zumindest die Verwaltungsspitze des Landkreises nicht ernsthaft an dem Abschluss einer fairen Vereinbarung mit der Gemeinde zur Weiterbetreibung des Museums in adäquaten Räumen über das Jahr 2013 hinaus interessiert ist. Finanzielle Aspekte, die daraus resultieren, dass nach Ablauf des Betreibervertrages das Personal des Museums im Wege eines Betriebsüberganges, der im Übrigen bei Übergang der Betriebsführung auf die Gemeinde Wandlitz explizit vereinbart wurde, wieder auf den Landreis übergehen könnte und dann auch nach Ablauf des Jahres 2013 durch den Landkreis für einen erheblichen Zeitraum zu finanzieren wäre, scheinen bei der Entscheidungsfindung auf Verwaltungsebene keine Rolle zu spielen. Ebenso der Aspekt, dass das kreiseigene Museumsgebäude bis Ende 2013 nicht zur Vermarktung zur Verfügung steht. Im Gegenteil, es zeichnet sich die Notwendigkeit erheblicher Investitionen zur Substanz- und Werterhaltung ab.
In Anbetracht der fehlenden Einigung auf Ebene der Hauptverwaltungsbeamten wurde durch den Landrat angekündigt, nunmehr die Schließung des Agrarmuseums zu favorisieren. Auf Grund der vorstehend beschriebenen Situation beabsichtige ich nicht, das Vorhaben „Neubau einer Museumsscheune“ gegenwärtig weiter zu betreiben. Die Thematik sollte gegebenenfalls nochmals aufgegriffen werden, falls durch den Landrat diesbezüglich ein stark verbessertes verhandlungsfähiges Angebot unterbreitet wird. Das Angebot zur Realisierung eines Museumsneubaues wurde durch mich zu einem Zeitpunkt unterbreitet, zu dem noch nicht feststand, dass die Gemeinde Hochbauvorhaben, wie den Bau einer Grundschule, den Ausbau des „Goldenen Löwen“ die Errichtung einer Zweifeldhalle im OT Wandlitz und einer Einfeldsporthalle im OT Klosterfelde, angeht. In Abhängigkeit von der Kassenlage nach Abschluss dieser Vorhaben sollte entschieden werden, ob nochmals eine einvernehmliche Lösung mit dem Landkreis gesucht wird.
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