Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Straßen in der Siedlung Gorinsee sind unbefestigte Straßen, die durchgängig starke Unebenheiten aufweisen. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich zurzeit in den ausgefahrenen Straßenvertiefungen. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht gewährleistet. Die vorhandene Straßenbeleuchtung ist bereits erneuert worden. Entsprechend den straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist eine Fahrbahnbreite von 4,75 m erforderlich. An einigen Engstellen kann nur eine Fahrbahnbreite von 3,50 m herrichtet werden. In der Anliegerversammlung vom 14.02.2007 wurde die Genehmigungsplanung vorgestellt und erläutert, mit folgendem Fazit:
Diese Anregungen finden Eingang in die Ausführungsplanung. Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig, da die Maßnahme für die Anlieger eine Verbesserung darstellt. Entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz sind die Straßen Ahornweg, Straße zum See, Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg, Teerofenweg und Kurze Straße als Anliegerstraßen einzustufen. Sie stehen zudem in einem funktionellen Zusammenhang. Da es sich bei diesen Straßen um gleichwertige Anliegerstraßen handelt und diese Straßen ein Siedlungsgebiet bilden, kann eine Abrechnungseinheit gebildet werden. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau der Straßen im Ermessen der Gemeinde Wandlitz. Das Ermessen wird mit diesem Beschluss ausgeübt.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz ( BbgStrG) Empfehlung für Anlagen von Erschließungsanlagen (EAE) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. Für Erschließungsanlagen Verdingungsordnung für Bauleistung ( VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
- Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen. - Mit den erforderlichen Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen. - Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer Standardbreite von 3m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster
vorzunehmen.
beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet. Ergänzung: Die Buswendeschleife wird planungsmäßig erfasst. Zur Herstellung der Grundstückszufahrten sind Einzelfallentscheidungen zu treffen. |
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