Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen sind die Entgelte für die Nutzung der neuen Sport- und Mehrzweckhalle Wandlitz nicht berücksichtigt. Da die Halle von der Größe und Nutzung mit der Halle in Basdorf vergleichbar ist, wird vorgeschlagen, die gleichen Entgelte auch in Wandlitz zu erheben. Die Entgeltordnung ist im § 1 Absätze 2, 4 und 7 entsprechend zu ändern. Die Änderungen wurden hervorgehoben. Der § 1 Absatz 8 wurde neu aufgenommen. Gesetzliche Grundlagen Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung kommunaler Einrichtungen. Anlagen: 1. Änderung der Entgeltordnung
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