Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0579  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Hauptstraße, OT WSchönwalde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Herzog, Lutz
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
05.06.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.06.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
02.07.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.07.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die gegenwärtige vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten
Begründung / Erläuterung

Die gegenwärtige vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten. An diesen sind  Rissbildungen und starke Korrosionen an den Stahlteilen (auch freiliegende Bewehrungen) festzustellen. Die Betonmasten wurden in der Mitte der 70- er Jahre errichtet.

 

Die Parameter der Anlage, wie Lichtpunktabstand, Beleuchtungsstärke, Blendung und Lichtfarben bzw. Farbwiedergabe entsprechen noch dem damaligen Standard. 

Im Rahmen des Straßenausbaus der B 109 erfolgte eine nochmalige Umsetzung der Masten. Nunmehr ist die Standsicherheit für weitere Jahre nicht mehr gewährleistet

 

In einem sehr schlechten Zustand befindet sich die elektrische Mastinstallation. Aufgrund der veralteten Bauweise (Vorschaltgerätekonstruktion, offene Bauform) ergibt sich eine hohe Verschleißrate. Bei vorgenommenen örtlichen Prüfungen wurden erhebliche  Korrosionserscheinungen an den elektrischen Bauteilen festgestellt.

Die vorhandene Anlage verursacht hohe spezifische Energiekosten. Im Vergleich zu modernen Anlagen, die mit so genannten optimierten Reflektoren zur Lichtlenkung ausgerüstete sind, ist der Leuchtenwirkungsgrad gering.

 

Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ausbaubeitragspflichtig, da es sich bei der Maßnahme um eine Erneuerung und Verbesserung handelt. Entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz ist die Hauptstraße eine Hauptverkehrsstraße.

 

Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau der Beleuchtungsanlage  im Ermessen der Gemeinde Wandlitz. Das Ermessen wird mit diesem Beschluss ausgeübt.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Gemeindeordnung( GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg über Erschließungsstraßen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

Ca. 270.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

Ca.134.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2007

270.000,00

67000.94110

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, auf der Grundlage der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 06.02.2007:

 

  1. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage in der Hauptstraße, OT Schönwalde ist vorzunehmen.

 

      2.   Der Leuchtentyp SLF Mastaufsatzleuchte „Schönwalde“ , Farbe Anthrazit ist zu

            verwenden.

 

3.   Es sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Deren, auf der Grundlage der Kostenschätzung

      ermittelte Höhe für die Beleuchtungsanlage beträgt voraussichtlich ca. 0,72 €/m² 

      anrechenbare  Grundstücksfläche.