Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die gegenwärtige vorhandene Beleuchtungsanlage besteht aus Betonmasten. An diesen sind Rissbildungen und starke Korrosionen an den Stahlteilen (auch freiliegende Bewehrungen) festzustellen. Die Betonmasten wurden in der Mitte der 70- er Jahre errichtet. Die Parameter der Anlage, wie Lichtpunktabstand, Beleuchtungsstärke, Blendung und Lichtfarben bzw. Farbwiedergabe entsprechen noch dem damaligen Standard. Im Rahmen des Straßenausbaus der B 109 erfolgte eine nochmalige Umsetzung der Masten. Nunmehr ist die Standsicherheit für weitere Jahre nicht mehr gewährleistet In einem sehr schlechten Zustand befindet sich die elektrische Mastinstallation. Aufgrund der veralteten Bauweise (Vorschaltgerätekonstruktion, offene Bauform) ergibt sich eine hohe Verschleißrate. Bei vorgenommenen örtlichen Prüfungen wurden erhebliche Korrosionserscheinungen an den elektrischen Bauteilen festgestellt. Die vorhandene Anlage verursacht hohe spezifische Energiekosten. Im Vergleich zu modernen Anlagen, die mit so genannten optimierten Reflektoren zur Lichtlenkung ausgerüstete sind, ist der Leuchtenwirkungsgrad gering. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist ausbaubeitragspflichtig, da es sich bei der Maßnahme um eine Erneuerung und Verbesserung handelt. Entsprechend der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz ist die Hauptstraße eine Hauptverkehrsstraße. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau der Beleuchtungsanlage im Ermessen der Gemeinde Wandlitz. Das Ermessen wird mit diesem Beschluss ausgeübt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Gemeindeordnung( GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg über Erschließungsstraßen Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, auf der Grundlage der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz vom 06.02.2007:
2. Der Leuchtentyp SLF Mastaufsatzleuchte „Schönwalde“ , Farbe Anthrazit ist zu verwenden. 3. Es sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Deren, auf der Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe für die Beleuchtungsanlage beträgt voraussichtlich ca. 0,72 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche. |
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