Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Verkehrsanlage der „Siedlung An der Wildbahn“ umfasst die Fahrbahn und die Beleuchtung der Straßen „An der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“. Die Straßen sind unbefestigt und weisen durchgängig starke Unebenheiten auf. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich derzeit in den ausgefahrenen Straßenvertiefungen. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht gewährleistet. Die Straßenbeleuchtung ist unzureichend. Sie wurde in den 70-iger Jahren errichtet und besteht aus auf Betonmasten aufmontierte Beleuchtungskörper. Mehrere Betonmasten weisen Beschädigungen auf, so dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist. Entsprechend den straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,75 m erforderlich. In einer Anliegerversammlung am 22.05.2007 wurde die Genehmigungsplanung vorgestellt und erläutert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung „Zone 30 km/h“ soll erhalten bleiben. Die Fahrbahntrassen verbleiben im Wesentlichen auf der derzeit befahrenen Fläche. Die Straßen werden ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt. Zusätzlich werden die Grundstückszufahrten als „Standartzufahrten“ mit einer Breite von 3,00 m und straßenseitiger Aufweitung auf 5,00 m, in Pflasterbauweise errichtet. Zur Verkehrsberuhigung ist es vorgesehen, die Fahrbahn punktuell auf 2,75 m Breite einzuengen. Im Zuge der Baumaßnahme wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Als Leuchtentyp wurden die gleichen Leuchten gewählt, die bei den Straßenbaumaßnahmen „Waldkorso“ „Bahnstraße“ und „Karl- Marx- Siedlung Nord“ aufgestellt wurden (Typ Toledo 660, Farbe blau). Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Erschließungsbeitragsrechtlich sind die Straßen der Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ als Anliegerstraßen einzustufen. Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße, sowie die Art der Herstellung, im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
· Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m · Errichtung der Grundstückszufahrten · Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo 600“ Farbe blau
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||