Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0576  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Siedlung An der Wildbahn" OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Pöplau, Otto
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
06.06.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.06.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.07.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Verkehrsanlage der „Siedlung An der Wildbahn“ umfasst die Fahrbahn und die Beleuchtung der Straßen „An der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“
Begründung / Erläuterung

 

Die Verkehrsanlage der „Siedlung An der Wildbahn“ umfasst die Fahrbahn und die Beleuchtung der Straßen „An der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“.

 

Die Straßen sind unbefestigt und weisen durchgängig starke Unebenheiten auf. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich derzeit in den ausgefahrenen Straßenvertiefungen. Eine geordnete Straßenentwässerung ist nicht gewährleistet.

Die Straßenbeleuchtung ist unzureichend. Sie wurde in den 70-iger Jahren errichtet und besteht aus auf Betonmasten aufmontierte Beleuchtungskörper. Mehrere Betonmasten weisen Beschädigungen auf, so dass die Standsicherheit nicht gewährleistet ist.

Entsprechend den straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 4,75 m erforderlich.

 

In einer Anliegerversammlung am 22.05.2007 wurde die Genehmigungsplanung vorgestellt und erläutert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung „Zone 30 km/h“ soll erhalten bleiben. Die Fahrbahntrassen verbleiben im Wesentlichen auf der derzeit befahrenen Fläche. Die Straßen werden ohne seitliche Bordeinfassungen, in Asphaltbauweise mit offener Straßenentwässerung (Mulden) hergestellt. Zusätzlich werden die Grundstückszufahrten als „Standartzufahrten“ mit einer Breite von 3,00 m und straßenseitiger Aufweitung auf 5,00 m, in Pflasterbauweise errichtet. Zur Verkehrsberuhigung ist es vorgesehen, die Fahrbahn punktuell auf 2,75 m Breite einzuengen. Im Zuge der Baumaßnahme wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Als Leuchtentyp wurden die gleichen Leuchten gewählt, die bei den Straßenbaumaßnahmen „Waldkorso“ „Bahnstraße“ und „Karl- Marx- Siedlung Nord“ aufgestellt wurden (Typ Toledo 660, Farbe blau).

 

Die Straßenbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Erschließungsbeitragsrechtlich sind die Straßen der Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ als Anliegerstraßen einzustufen.

Nach dem Ausbaubeitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße, sowie die Art der Herstellung, im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE)

Gemeindeordnung (GO)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg.

Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

770.000,00

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

510.000,00

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2007

360.000,00

2. 6300. 94300

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Verkehrsanlage „Siedlung An der Wildbahn“ („An der Wildbahn“, „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“) als Anliegerstraßen in zwei Baustufen auszubauen:
    • 1. Baustufe 2007 „An der Wildbahn“.
    • 2. Baustufe            2008            „Im Porst“, „Am Hagen“, „Heidblöße“, „Förstersteig“, „Dohnenstieg“ und „Uhlenflucht“.
  2. Den Ausbau der Verkehrsanlage auf Grundlage der Genehmigungsplanungen HP-820-04 (Baustufe 1) und HP-870-05 (Baustufe 2) mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

·        Asphaltbauweise, Fahrbahnbreite 4,75 m

·        Errichtung der Grundstückszufahrten

·        Erneuerung der Beleuchtungsanlage, Leuchtentyp „Toledo 600“ Farbe blau

  1. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und wurden zur Sitzung im Ortsbeirat und im Bauausschuss vorgestellt. Sie beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  2. Die auf Grundlage der Kostenschätzung ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge, für den Straßenausbau und die Beleuchtungsanlage, beträgt voraussichtlich ca. 2,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche, zuzüglich 55,00 €/für 1 m² Grundstückszufahrt.
  3. Die Berechnung der Straßenbaubeiträge erfolgt nach dem Gesamtaufwand für die Verkehrsanlage aller Straßen gemäß Punkt 1.