Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 14.09..2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0481 beschlossen, die öffentliche Auslegung des o.g. Entwurfes des Bebauungsplanes durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden 18 Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. 17 Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert , 6 davon brachten Hinweise und Anregungen hervor. Zudem liegt eine Stellungnahme aus der öffentlichen Auslegung vor. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert. Gesetzliche Grundlagen § 3(2) Gemeindeordnung § 1(7) BauGB §§ 3, 4, 4a BauGB Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet werden. Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus Eindeutigkeitsgründen die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“ (alt) in „Ferienhausgebiet an der Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen
Anlagen: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||