Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0559  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Campingplatz Stolzenhagen", Ortsteil Stolzenhagen (neu "Ferienhausgebiet an der Seespitze")
Durchführung des Abwägungsverfahrens gemäß § 1(7) BauGB i.V. mit §§ 3, 4 und 4a BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
04.06.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.06.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
02.07.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.07.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 29
Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am  14.09..2006 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2006-0481 beschlossen, die öffentliche Auslegung des o.g. Entwurfes des Bebauungsplanes  durchzuführen und die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß durchgeführt. Es wurden 18  Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

17  Träger öffentlicher Belange  haben sich geäußert ,  6   davon brachten Hinweise und Anregungen hervor.  Zudem liegt eine  Stellungnahme  aus der öffentlichen Auslegung vor.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3(2) Gemeindeordnung

§ 1(7) BauGB

§§ 3, 4, 4a BauGB

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2007

3000,-

610.60460

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als Beschluss.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet werden.

 

Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus Eindeutigkeitsgründen die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“  (alt) in „Ferienhausgebiet an der Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen

                            

                       

Anlagen:

Anlagen: