Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gesetzliche Grundlagen § 93 (3) GO Brandenburg Beschluss: Die Gemeindvertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die geprüfte Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Wandlitz und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs.3 GO Brandenburg unter Beachtung der Hinweise Entlastung. Anlagen: Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Wandlitz |
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