Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 28.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:35
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
20200914090639
20200915111625

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 31.08.2020      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Verwaltungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0120  
Ö 9  
4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0200  
Ö 10  
Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0206  
Ö 11  
Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0207  
Ö 12  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0057  
Ö 13  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0046  
Ö 14  
Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/UWG 2. Konkretisierung des Bebauungsplans "L100 - Wandlitzsee"     BV-GV/2020-0212  
Ö 15  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0060  
Ö 16  
Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0061  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlich Langer Trödel", Gemarkung Zerpenschleuse  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0059  
Ö 18  
Straßenausbau Lanker Weg zwischen Bahnübergang und L 100, OT Wandlitz Ausbaubeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0205  
    VORLAGE
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
  • Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.

Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m.

Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m

  • Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
  • Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
  • Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.

 

  1. Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.

 

 

 

   
    08.09.2020 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Antrag:

 

Zustimmung:  1 (Hintze)

Ablehnung:  7

Enthaltung:  0

 

 

Abstimmungsergebnis Variante 1:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung: 0

Enthaltung: 1 (Hintze)

 

   
    15.09.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
  • Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.

Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m.

Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m

  • Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
  • Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
  • Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.

 

  1. Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.

 

 

 

   
    28.09.2020 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
  • Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.

Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m.

Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m

  • Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
  • Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
  • Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.

 

  1. Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  7

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    08.10.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
  • Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.

Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m.

Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m

  • Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
  • Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
  • Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.

 

  1. Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.

 

  1. Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 18 

Ablehnung:   0

Enthaltung:     5 (Hintze) 

 

Ö 19  
Neubau Regenwasserleitung Kirchstraße 11, OT Wandlitz Vergabe von Planungsleistungen Leistungsteil Ingenieurbauwerke  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0050  
Ö 20  
Bebauungsplan "Rosenstraße Basdorf" - 2. Änderung - Einleitungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0199  
Ö 21  
Beendigung der Mitgliedschaft in der KAG Region Finowkanal  
BV-GV/2020-0201  
Ö 22  
Abschluss der Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung)
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0202  
Ö 23  
Achsenentwicklungskonzept Pankow - Wandlitz Gemeinsame Erklärung  
Enthält Anlagen
MV/2020-0037  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 31.08.2020    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200914090639 (95 KB)    
Anlage 2 2 20200915111625 (1339 KB)