TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 31.08.2020 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Verwaltungsgebührensatzung |
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BV-GV/2020-0120 |
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Ö 9 |
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4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2020-0200 |
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Ö 10 |
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Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung) |
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BV-GV/2020-0206 |
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Ö 11 |
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Fünfte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2020-0207 |
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Ö 12 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-A1/2020-0057 |
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Ö 13 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "L 100 Wandlitzsee"
in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-A1/2020-0046 |
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/UWG
2. Konkretisierung des Bebauungsplans "L100 - Wandlitzsee" |
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BV-GV/2020-0212 |
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Ö 15 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-A1/2020-0060 |
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Ö 16 |
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Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" in der Gemarkung Wandlitz |
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BV-A1/2020-0061 |
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Ö 17 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse nördlich Langer Trödel", Gemarkung Zerpenschleuse |
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BV-A1/2020-0059 |
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Ö 18 |
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Straßenausbau Lanker Weg zwischen Bahnübergang und L 100, OT Wandlitz
Ausbaubeschluss |
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BV-GV/2020-0205 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
- Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.
Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m. Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m - Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
- Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
- Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.
- Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.
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08.09.2020 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Abstimmungsergebnis Antrag: Zustimmung: 1 (Hintze) Ablehnung: 7 Enthaltung: 0 Abstimmungsergebnis Variante 1: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 (Hintze)
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15.09.2020 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
- Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.
Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m. Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m - Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
- Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
- Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.
- Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.
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28.09.2020 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
- Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.
Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m. Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m - Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
- Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
- Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.
- Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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08.10.2020 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - den Straßenausbau des Lanker Weges, zwischen Bahnübergang und L 100, gemäß vorliegender Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit folgenden Ausbauparametern:
- Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m.
- Herstellung von Gehwegen in Pflasterbauweise inklusive Sicherheitsstreifen.
Südlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m. Nördlicher Gehweg mit einer Breite von 2,50 m bzw. 2,00 m - Errichtung von zwei Pkw-Parkflächen in Pflasterbauweise
- Profilierung von Versickerungsflächen hinter dem südlichen Gehweg.
- Umsetzung und Ergänzung der Beleuchtungsanlage.
- Der Straßenausbau ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
- Keine Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Den hierfür veranschlagten Kostenanteil trägt die Gemeinde. Die Herstellung bzw. die Anpassung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen entstandenen Aufwendungen.
- Die Verkehrsführung (Umleitung) wird auf der Grundlage der in der Erläuterung mit Variante 1 bezeichneten Form vorgenommen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 18 Ablehnung: 0 Enthaltung: 5 (Hintze)
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Ö 19 |
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Neubau Regenwasserleitung Kirchstraße 11, OT Wandlitz
Vergabe von Planungsleistungen
Leistungsteil Ingenieurbauwerke |
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BV-A1/2020-0050 |
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Ö 20 |
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Bebauungsplan "Rosenstraße Basdorf" - 2. Änderung
- Einleitungsbeschluss - |
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BV-GV/2020-0199 |
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Ö 21 |
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Beendigung der Mitgliedschaft in der KAG Region Finowkanal |
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BV-GV/2020-0201 |
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Ö 22 |
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Abschluss der Vereinbarung für Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb und Unterhaltung der Schleusenanlagen des Finowkanals sowie Betrieb und Unterhaltung der beweglichen Brücken, der Wehre und der Kanalstrecke (Finanzierungsvereinbarung)
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BV-GV/2020-0202 |
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Ö 23 |
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Achsenentwicklungskonzept Pankow - Wandlitz
Gemeinsame Erklärung |
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MV/2020-0037 |
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N 1 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 31.08.2020 |
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N 2 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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