Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0206  

 
 
Betreff: Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Der Bürgermeister
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
07.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
07.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
07.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
08.09.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen abgelehnt   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
17.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit geändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
23.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.09.2020 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.10.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   
Anlagen:
Erste Änderung der Satzung der Gemeinde 1. Änderung Sondernutzungssatzung nach A1

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Da in der Straßenreinigungssatzung das Anlegen eines Blühstreifens ermöglicht worden ist, muss in der Sondernutzungssatzung die Notwendigkeit der Genehmigung des Anlegens eines Blühstreifens aufgenommen werden.

 

Hier wird in Anlehnung an die Genehmigung von Anpflanzungen im öffentlichen Verkehrsraum auch das Anlegen des Blühstreifens ermöglicht.

 

Es bedarf jedoch immer einer Einzelfallprüfung, so dass in der Satzung die Möglichkeit eröffnet wird, über einen Antrag auf Sondernutzung mit dem Bescheid durch Auflagen die Kriterien zum Anlagen, Pflegen und zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgeschrieben werden. In diese Prüfung werden auch baurechtliche Aspekte mit einfließen über die Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz.

 

 

In der Sitzung des Hauptausschusses wurde der Hinweis gegeben, dass die Fläche neben Geh- und/oder Radweg, für die die Verkehrssicherungspficht gilt, nur 0,25 m beträgt. Dies wurde auf Grund dieses zutreffenden Hinweises geändert.

 

Darüber hinaus wurde die vorgeschriebene Wuchshöhe von 0,5 m dahingehend kritisiert, ob dies durchsetzbar ist. Daher wurde die Satzung dahingehend geändert, dass die Wuchshöhe 0,5 m betreffen sollte. Darüber hinaus ist im Saatgut für solche Anlagen die Wuchhöhe idR unter 0,5 m angegeben. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sollte diese Höhe auch eingehalten werden.

 

Ein weiterer Vorschlag lautete, für die Sondernutzungsgenehmigung für Anpflanzungen und das Anlagen der vorgenannten Anlagen keine Verwaltungsgebühr zu erheben. Daher wurde ein Vorschlag erarbeitet, wie diese Ausnahme in der Satzung verfasst werden kann.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Bundesnaturschutzgesetz

Kommunalabgabengesetz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2021

57300.432101

 

500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung).

 

 

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Anlagen:

Erste Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erste Änderung der Satzung der Gemeinde 1. Änderung Sondernutzungssatzung nach A1 (9 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   12.10.2020 15:35:06   Ilka Paulikat