Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gebühren in der Straßenreinigungsgebührensatzung sind in den vergangenen Jahren unverändert geblieben.
Auf Grund der Notwendigkeit einer regelmäßigen Kalkulation und der Veränderung in der Beauftragung von für die Gemeinde tätigen Reinigungs- und Winterdienstunternehmen (Neuausschreibung im Jahr 2019) war es notwendig, die Gebührensätze für die Reinigung anzupassen, d.h. eine Steigerung von 0,82 € auf 2,43 €. Dies ist ein starker Anstieg, der einen Grundstückbesitzer mit einer durchschnittlichen Frontlänge von 22 Metern mit ca. 35 € pro Jahr mehr belastet.
Bei der Neukalkulation wurde auch das Defizit aus der vorangegangenen Kalkulationsperiode berücksichtigt, d.h. der Anstieg ist zum Teil auch darin begründet. Der Defizitausgleich wurde in Anwendung des §6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg über vier Jahre verteilt.
Die Kalkulation der Gebühren des Winterdienstes hat keine Veränderung hinsichtlich der Höhe ergeben und damit bleiben diese unverändert bei 1,31 €. Auch wenn der Winterdienst in den vergangenen Jahren eher weniger Einsätze zu verzeichnen hatte, müssen vertraglich Firmen vorgehalten werden und die Technik des Bauhofes entsprechend instandgehalten werden, so dass im Bedarfsfall eine sofortige Einsatzfähigkeit gegeben ist.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz Kommunalabgabengesetz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die beigefügte 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung.
Anlagen: 4. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Wandlitz Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung Kalkulation der Straßenreinigung
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