Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Rückbau eines Wochenendhauses, einer Finnhütte sowie der Terrasse auf dem Grundstück Zeisigstraße 21, Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 106 vor, welches sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" befindet. Zur Sicherung der zukünftigen Planung hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am 05. September 2019 eine Veränderungssperre beschlossen. Zweck einer Veränderungssperre ist die Verhinderung von Bauvorhaben, die die Ziele der Planung beeinträchtigen könnten. Von einer Veränderungssperre kann gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem Bereich, der sowohl im derzeitigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Wandlitz als auch im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz als Wohnbaufläche mit erhöhtem Grünanteil dargestellt ist. Das Plangebiet hat den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Außerdem muss vor dem Grundstück zur Herstellung der Zufahrt diverses Strauchwerk entfernt werden. Hierfür darf nur Strauchwerk entfernt werden, welches für die Baumaßnahme zur Schaffung der Zufahrt notwendig ist.
Das Vorhaben widerspricht nicht den gemeindlichen Planungsvorstellungen. Es ist nicht zu befürchten, dass durch die Zulassung der Ausnahme die Planung im Plangebiet unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Mit positivem Beschluss zur Ausnahme von der Veränderungssperre kann dem Rückbau Des Wochenendhauses, der Finnhütte sowie der Terrasse zugestimmt werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Ausnahme von der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Ruhlsdorfer Straße" zum Rückbau eines Wochenendhauses, einer Finnhütte sowie der Terrasse auf dem Grundstück und zur der Herstellung der Zufahrt vor dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Flur 5, Flurstück 106 zu zustimmen.
Anlagen:
Auszug Flurkarte Auszug Antragsunterlagen (2 Seiten)
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