Baumaßnahme Schulwegsicherung Klosterfelde, Bahnhof bis Bahnübergang Heidestraße und
Heidestraße von B109 bis Hans-Beimler Straße (Verfasser : Herzog, Lutz)
Aufhebung der Veränderungssperre für die Flurstücke 1252/1, 1252/3, 1211/2 (teilweise), 1727 und 1729 - 1733 der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz (Verfasser : Henke, Jutta)
Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen
Durchführung des Abwägungsverfahren gemäß § 1 (7) BauGB i.V. mit §§ 3 und 4 BauGB (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
Beschluss der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen über die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klosterfelde "Berliner Chaussee" zwischen Ortsausgang und Heyertsiedlung (Verfasser : Dornbach, Gundela)
Bebauungsplan "Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte" im Ortsteil Basdorf
- erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - (Verfasser : Kopischke, Carmen)
B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz, Am Töppersberg 50, Flur 6, Flurstück 1691
Befreiung von den Planfestsetzungen
hier: Errichtung eines Gartengerätehauses
(Verfasser : Henke, Jutta)
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 52
Errichtung eines Gartenhauses als Geräteschuppen
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine
Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass auf der
Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern, die Errichtung
eines Gartenhauses als Geräteschuppen (2,5 x 3,0 m) zulässig ist.
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 34 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt nicht seine
Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass auf der
Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern, die Errichtung
eines Gartenhauses als Geräteschuppen (2,5 x 3,0 m) zulässig ist.
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 586, 600, 601 und 637
Errichtung eines Maschendrahtzaunes, Höhe 1,5 m
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren
hier: Beteiligung der Gemeinde Wandlitz an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (Gesamtflächennutzungsplan) der Stadt Oranienburg (Verfasser : Bornkessel, Katrin)