Baumaßnahme Schulwegsicherung Klosterfelde, Bahnhof bis Bahnübergang Heidestraße und
Heidestraße von B109 bis Hans-Beimler Straße (Verfasser : Herzog, Lutz)
Aufhebung der Veränderungssperre für die Flurstücke 1252/1, 1252/3, 1211/2 (teilweise), 1727 und 1729 - 1733 der Flur 4 der Gemarkung Wandlitz (Verfasser : Henke, Jutta)
Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen
Durchführung des Abwägungsverfahren gemäß § 1 (7) BauGB i.V. mit §§ 3 und 4 BauGB (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
Beschluss der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen über die Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für den Ortsteil Stolzenhagen (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
Errichtung einer Straßenbeleuchtung im Ortsteil Klosterfelde "Berliner Chaussee" zwischen Ortsausgang und Heyertsiedlung (Verfasser : Dornbach, Gundela)
Bebauungsplan "Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte" im Ortsteil Basdorf
- erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - (Verfasser : Kopischke, Carmen)
Der überarbeitete Entwurf des einfachen
Bebauungsplanes „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“ im Ortsteil Basdorf
wird einschließlich Begründung gebilligt.
Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur
zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 30 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Der überarbeitete Entwurf des einfachen
Bebauungsplanes „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“ im Ortsteil Basdorf
wird einschließlich Begründung gebilligt.
Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur
zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.
Der überarbeitete Entwurf des einfachen
Bebauungsplanes „Vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte“ im Ortsteil Basdorf
wird einschließlich Begründung gebilligt.
Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13
BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten
Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur
zum geänderten Teil des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht
werden können.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.
B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz, Am Töppersberg 50, Flur 6, Flurstück 1691
Befreiung von den Planfestsetzungen
hier: Errichtung eines Gartengerätehauses
(Verfasser : Henke, Jutta)
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 52
Errichtung eines Gartenhauses als Geräteschuppen
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 586, 600, 601 und 637
Errichtung eines Maschendrahtzaunes, Höhe 1,5 m
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren
hier: Beteiligung der Gemeinde Wandlitz an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (Gesamtflächennutzungsplan) der Stadt Oranienburg (Verfasser : Bornkessel, Katrin)