die
Herstellung des 1. Bauabschnitts auf Grundlage der Planung der HYDRO-
Planungsgesellschaft mbH
Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich
vom Friedhof bis zur Oderstraße sowie dem Einmündungsbereich Basdorfer Straße /
Wensickendorfer Straße.
die
Herstellung des 2. Bauabschnitts auf Grundlage der Planung der HYDRO-Planungsgesellschaft mbH
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich auf den
Bereich von der Oderstraße bis zur Gemarkungsgrenze.
Die
Herstellung des 2. Bauabschnitts ist straßenbaubeitragspflichtig.
Hierzu ist ein Abrechnungsgebiet zu bilden.
22.08.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 27 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
die
Herstellung des 1. Bauabschnitts auf Grundlage der Planung der HYDRO-
Planungsgesellschaft mbH
Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich
vom Friedhof bis zur Oderstraße sowie dem Einmündungsbereich Basdorfer Straße /
Wensickendorfer Straße.
die
Herstellung des 2. Bauabschnitts auf Grundlage der Planung der HYDRO-Planungsgesellschaft mbH
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich auf den
Bereich von der Oderstraße bis zur Gemarkungsgrenze.
Die
Herstellung des 2. Bauabschnitts ist straßenbaubeitragspflichtig.
Hierzu ist ein Abrechnungsgebiet zu bilden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
01.09.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 26 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
die
Herstellung des 1. Bauabschnitts auf Grundlage der Planung der HYDRO-
Planungsgesellschaft mbH
Der erste Bauabschnitt erstreckt sich auf den Bereich
vom Friedhof bis zur Oderstraße sowie dem Einmündungsbereich Basdorfer Straße /
Wensickendorfer Straße.
die
Herstellung des 2. Bauabschnitts auf Grundlage der Planung der HYDRO-Planungsgesellschaft mbH
Der zweite Bauabschnitt erstreckt sich auf den
Bereich von der Oderstraße bis zur Gemarkungsgrenze.
Die
Herstellung des 2. Bauabschnitts ist straßenbaubeitragspflichtig.
Hierzu ist ein Abrechnungsgebiet zu bilden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Herr Hennersdorf ist befangen, 25 Stimmberechtigte.