Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Für das Areal der Gemarkung Wandlitz, Flur 1,
Flurstücke 57 – 60 ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurkarte wird
als Anlage diesem Beschluss beigefügt und ist Bestand-teil dieses
Beschlusses.
- Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher
Vertrag zu schließen.
- Es ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen.
Als Planungsziele werden angestrebt:
- Schaffung
von Planungs- und Baurecht für das Areal
- Gewährleistung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Klärung
der erforderlichen Erschließung
- Klärung
der notwendigen Eingriffe und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen