Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Herr Tiepelmann äußert sein Missverständnis darüber, dass dieser Beschluss im Hauptausschuss mit Stimmengleichheit abgelehnt wurde, ohne jede Diskussion. Frau Dr. Kalinowski fragt an, warum der Absatz (2) im § 2 bezüglich der „Fahrräder“ gestrichen wurde. Herr Gesch teilt mit, dass dies auf Anregung von Frau Bohnebuck erfolgt sei. Er wird die Angelegenheit noch einmal prüfen. (Herr Fahrendholz kommt, jetzt 26 Anwesende) Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt: 1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 3. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 16 Ablehnung: 8 Enthaltung: 2 |
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