Die Straßen Ahornweg, Straße zum See,
Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg,Teerofenweg und Kurze
Straße auf der Grundlage der vorliegenden Planung desPlanungsbüros Hydroplanungsgesellschaft mbH (HP-887-06 ) wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in
Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener
Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen.
-Mit den erforderlichen Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer
Standardbreite von 3m
und einer straßenseitigen Aufweitung
von 5 m in Betonsteinpflaster
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
Die auf Grundlage der Kostenrechnung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenbau beträgt voraussichtlich 2,72 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die eine Grundstückzufahrt
betragenca. 560.- €
Die auszubauenden Straßen werden zu einer
Ausbauseinheit zusammen gefasst und
beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet.
Ergänzung: Die Buswendeschleife wird
planungsmäßig erfasst. Zur Herstellung der Grundstückszufahrten sind Einzelfallentscheidungen
zu treffen.
05.06.2007 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Straßen Ahornweg, Straße zum See,
Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg,Teerofenweg und Kurze
Straße auf der Grundlage der vorliegenden Planung desPlanungsbüros Hydroplanungsgesellschaft mbH (HP-887-06 ) wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in
Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener
Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen.
-Mit den erforderlichen Einengungen ist eine
verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer
Standardbreite von 3m
und einer straßenseitigen Aufweitung
von 5 m in Betonsteinpflaster
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
Die auf Grundlage der Kostenrechnung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenbau beträgt voraussichtlich 2,72 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die eine Grundstückzufahrt
betragenca. 560.- €
Die auszubauenden Straßen werden zu einer Ausbauseinheit
zusammen gefasst und
beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet.
Der Ortsbeirat stimmt mit geändertem Beschlussvorschlag
zu.
Änderung: Buswendeschleife Teerofenweg
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:3
Ablehnung:.
Enthaltung:.
19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Straßen Ahornweg, Straße zum See,
Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg,Teerofenweg und Kurze
Straße auf der Grundlage der vorliegenden Planung desPlanungsbüros Hydroplanungsgesellschaft mbH (HP-887-06 ) wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in
Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener
Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen.
-Mit den erforderlichen Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer
Standardbreite von 3m
und einer straßenseitigen Aufweitung
von 5 m in Betonsteinpflaster
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
Die auf Grundlage der Kostenrechnung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenbau beträgt voraussichtlich 2,72 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die eine Grundstückzufahrt
betragenca. 560.- €
Die auszubauenden Straßen werden zu einer
Ausbauseinheit zusammen gefasst und
beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 13 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Straßen Ahornweg, Straße zum See,
Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg,Teerofenweg und Kurze
Straße auf der Grundlage der vorliegenden Planung desPlanungsbüros Hydroplanungsgesellschaft mbH (HP-887-06 ) wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in
Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener
Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen.
-Mit den erforderlichen Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer
Standardbreite von 3m
und einer straßenseitigen Aufweitung
von 5 m in Betonsteinpflaster
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
Die auf Grundlage der Kostenrechnung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenbau beträgt voraussichtlich 2,72 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die eine Grundstückzufahrt
betragenca. 560.- €
Die auszubauenden Straßen werden zu einer
Ausbauseinheit zusammen gefasst und
beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet.
Ergänzung: Die Buswendeschleife wird planungsmäßig
erfasst.
Zur Herstellung
der Grundstückszufahrten sind Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Herr Hennersdorf erklärt sich gemäß § 28 GO für befangen.
Zustimmung:9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Die Straßen Ahornweg, Straße zum See,
Karl-Göbelstraße, Paul-Engel- Straße, Triftweg,Teerofenweg und Kurze
Straße auf der Grundlage der vorliegenden Planung desPlanungsbüros Hydroplanungsgesellschaft mbH (HP-887-06 ) wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 4,75 m und in
Asphaltbauweise, ohne seitliche Bordeinfassung, mit offener
Straßenentwässerung( Mulden) herzustellen.
-Mit den erforderlichen Einengungen ist eine
verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück mit einer
Standardbreite von 3m
und einer straßenseitigen Aufweitung
von 5 m in Betonsteinpflaster
Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
Die auf Grundlage der Kostenrechnung ermittelte Höhe
der Anliegerbeiträge, für den Straßenbau beträgt voraussichtlich 2,72 €/m²
anrechenbarer Grundstücksfläche. Die Kosten für die eine Grundstückzufahrt
betragenca. 560.- €
Die auszubauenden Straßen werden zu einer
Ausbauseinheit zusammen gefasst und
beitragsrechtlich gemeinsam abgerechnet.
Ergänzung: Die Buswendeschleife wird
planungsmäßig erfasst. Zur Herstellung der Grundstückszufahrten sind
Einzelfallentscheidungen zu treffen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Herr Hennersdorf erklärt sich gemäß § 28 GO für befangen.