Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Grundstück in der Gemarkung Basdorf, Prenzlauer Straße/ Ecke Fliederstraße (alter Parkplatz von Philipps) befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dorfzentrum Basdorf“. Der Bebauungsplan setzt eine Mindestgeschosszahl von II Geschossen sowie eine geschlossene Bauweise fest.
Es ist die Aufstellung einer leichten Verkaufshütte und eines Unterstandes außerhalb des festgesetzten Baufeldes beabsichtigt. Der geplante Standort der baulichen Anlage befindet sich darüber hinaus in einem Areal, welches als Fläche für private Parkplätze vorgesehen ist. Die Baulichkeiten werden ohne Fundament errichtet. Die Aufstellung erfolgt auf der vorhandenen Parkplatzbefestigung ohne Aufbruch und Erdarbeiten. Eine zusätzliche Flächenversiegelung findet nicht statt. Dadurch ist ein Rückbau ohne Folgen für die Fläche jederzeit möglich. Die Inanspruchnahme von Flächen ist auf Grund der geringen Größen der Verkaufseinrichtung gering.
Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Mindestgeschosszahl, der geschlossenen Bauweise und der Aufstellung einer leichten Verkaufshütte und eines Unterstandes. Anlagen:
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