Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es ist die Aufstellung von Containern zur Nutzung als Abstell- und Lagerräume auf dem Gelände der Kart-Bahn geplant. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Schönerlinde ist das Gebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 35 Abs. 2 können Vorhaben im Einzelfall im Außenbereich zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das beantragte Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig, da keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden und die Erschließung ausreichend gesichert ist. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung §§ 30 bis 36 Baugesetzbuch Gelände Finanzielle Auswirkungen: nein
Mitteilung: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Aufstellung von Containern zur Nutzung als Abstell- und Lagerräumen erteilt. Anlagen: (2 Seiten) Bauantragsunterlagen |
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