Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan- Ingenieurbüros und der Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März 2007) wie folgt auszubauen: - Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen. Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges auf der Nordseite der Straße. - Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen. - Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet. Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto). 2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. 3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen. 4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht straßenbaubeitragspflichtig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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