Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2007-0289  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitz-Ost" in der
Gemarkung Wandlitz
Richard-Wagner-Straße 6, Flur 6, Flurstücke 1137 und 1138
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 6340029/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.06.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.06.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
02.07.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Nachtrag zur bereits erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses vor
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Nachtrag zur bereits erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem o.g. Grundstück vor. Entgegen der Baugenehmigung soll das Wohnhaus anstelle eines Walmdaches ein Zeltdach erhalten.

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Wandlitz-Ost“. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Dächer von Hauptgebäuden in allen festgesetzten reinen und allgemeinen Wohngebieten als Satteldächer, Walm- oder Krüppelwalmdächer mit symmetrischer Dachneigung von mindestens 25° und maximal 45° zulässig sind. Das geplante Einfamilienwohnhaus soll ein Zeltdach mit einer Dachneigung von 25° erhalten.

 

Die beantragte Befreiung ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung städtebaulich vertretbar. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Dachform.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(3 Anlagen)

Flurkartenauszug

Auszug auf dem Bauantrag