Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 19.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gaststätte "Zur Dampflok"
Ort: Wandlitz, Breitscheidstraße 23

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung      
Ö 3  
Änderungsanträge/ Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bestätigung des Protokolls vom 17.04.2007  
A2-23/2007  
Ö 5  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2007
BV-GV/2007-0583  
Ö 6  
Bebauungsplan "Campingplatz Stolzenhagen", Ortsteil Stolzenhagen (neu "Ferienhausgebiet an der Seespitze") Durchführung des Abwägungsverfahrens gemäß § 1(7) BauGB i.V. mit §§ 3, 4 und 4a BauGB  
BV-GV/2007-0559  
Ö 7  
Änderung des Bebauungsplanes "Sporthalle an der Kegelbahn" in der Gemarkung Wandlitz - Auslegungsbeschluss -  
BV-GV/2007-0571  
Ö 8  
Straßenausbau "Siedlung An der Wildbahn" OT Basdorf
BV-GV/2007-0576  
Ö 9  
Straßenbauvorhaben Wensickendorfer Straße, OT Stolzenhagen  
BV-GV/2007-0577  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-          Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-          Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht  

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

   
    04.06.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            6

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Frau Brandt und Herr Hennersdorf erklären sich gem. § 28 GO für befangen.

 

Zustimmung:            8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1) Die Herstellung der  Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-  

    Ingenieurbüros und der  Hydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März  2007)   

    wie folgt auszubauen:

      -     Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener

       Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.

       Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges   

       auf der  Nordseite der Straße.

-         Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.

-         Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.

      Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).

 

2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen

    vorzunehmen.

 

3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.

 

4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht 

    straßenbaubeitragspflichtig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Frau Brandt und Herr Hennersdorf erklären sich gem.28 GO für  befangen

 

Zustimmung: 21

Ablehnung:            0

Enthaltung:            0

Ö 10  
Straßenausbau in der Siedlung Gorinsee, OT Schönwalde
BV-GV/2007-0578  
Ö 11  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Hauptstraße, OT WSchönwalde
BV-GV/2007-0579  
Ö 12  
Austritt der Gemeinde Wandlitz aus dem Tourismusverein "Naturpark Barnim" e.V.
BV-GV/2007-0581  
Ö 13  
Satzung über den Kostenersatz für Grundstückszufahrten der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-HA/2007-0262  
Ö 14  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Friedensstraße, OT Klosterfelde  
BV-HA/2007-0287  
Ö 15  
Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Straße "Zum Felde", OT Klosterfelde  
BV-HA/2007-0288  
Ö 16  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Wandlitz-Ost" in der Gemarkung Wandlitz Richard-Wagner-Straße 6, Flur 6, Flurstücke 1137 und 1138  
BV-HA/2007-0289  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Dorfzentrum Basdorf" Aufstellung einer leichten Verkaufshütte und eines Unterstandes  
BV-HA/2007-0291  
Ö 18  
Ausbau der L 29 / L 31, S- Kurve nach Biesenthal im OT Lanke Stellungnahme zur Plangenehmigung  
MV-BA/2007-0009  
Ö 19  
Aufstellung von Containern zur Nutzung als Abstell- und Lagerräume Gemarkung Schönerlinde, Alter Heerweg 3-4  
MV-HA/2007-0018  
Ö 20  
Gemarkung Schönwalde, Flur 3, Flurstücke 537 teilw. und 538 teilw. Weidenweg 23 hier: Bauantrag- Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses  
MV-HA/2007-0019  
Ö 21  
Umbau vorh. Leerraum zu einer Pension im Wohn- und Geschäftshaus Gemarkung Basdorf, Fontanestr. 7  
MV-HA/2007-0020  
Ö 22  
Sanierung/Umbau/Umnutzung Brennerei (Denkmal) Gut Lanke  
MV-HA/2007-0021  
Ö 23  
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaik-Nachführanlage 1 MWp in der Gemarkung Stolzenhagen Flur 2, Flurstück 632  
MV-HA/2007-0022  
Ö 24  
Prüfergebnis zum Einbau von Personenaufzügen in mehrgeschossige kommunale Wohneinheiten  
MV-GV/2007-0064  
N 25     Energetische Betrachtung öffentlicher Gebäude entsprechend DIN V18599   BV-GV/2007-0584