1) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des Watiplan-
Ingenieurbüros und derHydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März2007)
wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von 5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener
Straßenentwässerung (Mulden) und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.
Die Begrenzung mit Borden erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges
auf derNordseite der Straße.
-Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in Betonsteinpflaster errichtet.
Die Kosten für eine Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).
2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli 2007 erfolgen.
4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht
straßenbaubeitragspflichtig.
04.06.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Die Herstellung derWensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des
Watiplan-
Ingenieurbüros und derHydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März2007)
wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von
5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener
Straßenentwässerung (Mulden)
und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.
Die Begrenzung mit Borden
erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges
auf derNordseite der Straße.
-Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer
Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in
Betonsteinpflaster errichtet.
Die Kosten für eine
Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).
2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli
2007 erfolgen.
4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der
Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht
straßenbaubeitragspflichtig.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Die Herstellung derWensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des
Watiplan-
Ingenieurbüros und derHydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März2007)
wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von
5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener
Straßenentwässerung (Mulden)
und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.
Die Begrenzung mit Borden
erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges
auf derNordseite der Straße.
-Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer
Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in
Betonsteinpflaster errichtet.
Die Kosten für eine
Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).
2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli
2007 erfolgen.
4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der
Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht
straßenbaubeitragspflichtig.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Die Herstellung derWensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des
Watiplan-
Ingenieurbüros und derHydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März2007)
wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von
5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener
Straßenentwässerung (Mulden)
und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.
Die Begrenzung mit Borden
erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges
auf derNordseite der Straße.
-Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer
Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in
Betonsteinpflaster errichtet.
Die Kosten für eine
Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).
2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli
2007 erfolgen.
4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der
Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht
straßenbaubeitragspflichtig.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Frau Brandt und Herr Hennersdorf erklären sich gem. § 28
GO für befangen.
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1) Die Herstellung derWensickendorfer Straße ist auf Grundlage der Planungen des
Watiplan-
Ingenieurbüros und derHydro- Planungsgesellschaft mbH (Bearbeitungsstand März2007)
wie folgt auszubauen:
-Die Fahrbahn ist in der Regelbreite von
5,50 m in Asphaltbauweise, mit offener
Straßenentwässerung (Mulden)
und ohne seitliche Bordeinfassung herzustellen.
Die Begrenzung mit Borden
erfolgte im Rahmen der Errichtung des Geh- und Radweges
auf derNordseite der Straße.
-Durch die geplanten Einengungen ist eine verkehrsberuhigende
Gestaltung vorzunehmen.
-Die Grundstückszufahrten für jedes Grundstück werden mit einer
Standardbreite von 3 m und einer straßenseitigen Aufweitung von 5 m in
Betonsteinpflaster errichtet.
Die Kosten für eine
Grundstückszufahrt in o.g. Ausführung betragen ca. 800, -- € (brutto).
2) Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen
vorzunehmen.
3) Die Ausschreibung der Baumaßnahme soll ab Juli
2007 erfolgen.
4) Die Herstellung der Wensickendorfer Straße von der
Basdorfer Straße bis zur Odertal ist nicht
straßenbaubeitragspflichtig.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Frau Brandt und Herr Hennersdorf erklären sich gem.28 GO
fürbefangen