Die
Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und
Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange
und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des
Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als
Beschluss.
Die Gemeindeverwaltung
wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf
des Bebauungsplanes eingearbeitet werden.
Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus
Eindeutigkeitsgründen die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“(alt) in „Ferienhausgebiet an der
Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen
04.06.2007 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und
Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange
und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des
Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als
Beschluss.
Die Gemeindeverwaltung
wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf
des Bebauungsplanes eingearbeitet werden.
Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus
Eindeutigkeitsgründen die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“(alt) in „Ferienhausgebiet an der
Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen
Der
Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.
19.06.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und
Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange
und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des
Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als
Beschluss.
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die
Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet werden.
Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus Eindeutigkeitsgründen
die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“(alt) in „Ferienhausgebiet an der
Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung im Block
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:.
Zustimmung:6
Ablehnung:.
Enthaltung:
02.07.2007 - A1 Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und
Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange
und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des
Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als
Beschluss.
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die
Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet werden.
Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus Eindeutigkeitsgründen
die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“(alt) in „Ferienhausgebiet an der
Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Die Abstimmung erfolgt im Block.
Zustimmung:10
Ablehnung:.
Enthaltung:.
12.07.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und
Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange
und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Entwurf des
Bebauungsplanes zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge als
Beschluss.
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die
Abwägungsvorschläge in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet werden.
Zudem beschließt die Gemeindevertretung aus Eindeutigkeitsgründen
die Bezeichnung des Bebauungsplanes „Campingplatz Stolzenhagen“(alt) in „Ferienhausgebiet an der
Seespitze“ (neu) zu ändern. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen