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Bezeichnung: |
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV |
Gremium: |
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
Datum: |
Mi, 27.01.2021 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:30 - 20:40 |
Raum: |
Kulturbühne "Goldener Löwe" |
Ort: |
Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 18.11.2020 |
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A6-09/2020 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Bericht aus den Arbeitsgruppen |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - |
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BV-GV/2020-0260 |
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Ö 10 |
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Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete" |
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BV-GV/2020-0270 |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2020-0268 |
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Ö 12 |
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Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitz: Überarbeiteter Entwurf |
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BV-GV/2020-0269 |
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Ö 13 |
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Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz |
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BV-GV/2020-0235 |
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktion F.Bg.W - Erweiterung des städtebaulichen Konzeptes "Am Güterbahnhof" Wandlitz um Aspekte eines nachhaltigen Quartierskonzeptes
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BV-GV/2020-0277 |
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VORLAGE |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben. |
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19.01.2021 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 14 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 0 Enthaltung: 3 (Herr Hintze)
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25.01.2021 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 4
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26.01.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 2 (Hr. Hintze) Enthaltung: 2
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27.01.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 14 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis zur o.g. Änderung (5 Stimmberechtigte): Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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02.02.2021 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 12 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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08.02.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 15 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
Abstimmungsergebnis Streichung Punkt 7 Kegelbahn: Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1 Abstimmungsergebnis Streichung Kreiswerke Barnim: Zustimmung: 4 Ablehnung: 4 Enthaltung: 0
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25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 15 - zurückgezogen |
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Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen. 3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B- Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen. 4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB. 5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen. 6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen. 7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden. 8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben.
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Ö 15 |
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Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde |
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BV-GV/2020-0242 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft Linke/ Grüne/ UWG - Bauvorhaben Erneuerung Regenwasserableitung Kirchstraße Dorfkern OT Wandlitz |
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BV-A1/2020-0066 |
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Ö 17 |
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Antrag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern |
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BV-GV/2020-0239 |
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Ö 18 |
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Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen |
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BV-GV/2020-0272 |
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Ö 19 |
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5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz
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MV/2020-0052 |
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N 1 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 18.11.2020 |
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N 2 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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