Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0260  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 08.02.2021
Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
27.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BP-Fliederstraße_Entw_07_PZ
BP_Fliederstraße_Entw_08_mitKarten
AFB Basdorf_Fliederstr. 29

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fliederstraße“ beschlossen.

 

Gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg wurde die Planung angezeigt. Mit Schreiben vom 26.06.2020 wurde uns mitgeteilt, dass kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennbar ist.

 

Zwischenzeitlich wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und eine entsprechende Bürgschaftssumme hinterlegt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass

 

  1. der vorliegende Planentwurf des Bebauungsplanes „Fliederstraße“ mit Begründung gebilligt wird.

 

  1. die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, gemäß § 13 (2) Nr. 2 und 3 BauGB die Öffentlichkeit zu unterrichten, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinde gemäß § 2 (2) BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Ahornbaum ist durch das Planzeichen „Erhalt von Einzelbäumen“ zu sichern.

 

 

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Anlagen:

 

B-Planentwurf (Stand: Nov. 2020) „Fliederstraße“ mit Begründung einschl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP-Fliederstraße_Entw_07_PZ (925 KB)    
Anlage 2 2 BP_Fliederstraße_Entw_08_mitKarten (3033 KB)    
Anlage 3 3 AFB Basdorf_Fliederstr. 29 (3171 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   15.12.2020 16:35:12   Laura Hennig