Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Fliederstraße“ beschlossen.
Gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg wurde die Planung angezeigt. Mit Schreiben vom 26.06.2020 wurde uns mitgeteilt, dass kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennbar ist.
Zwischenzeitlich wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und eine entsprechende Bürgschaftssumme hinterlegt.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass
Anlagen:
B-Planentwurf (Stand: Nov. 2020) „Fliederstraße“ mit Begründung einschl. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||