Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0268  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Der Bürgermeister
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
27.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
111220_BP Thälmannstraße_Abw § 3 II
111220_BP Thälmannstraße_Abw § 4 II
151220_Zusammenfassung

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Begründung / Erläuterung

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich im Amtsblatt Nr. 13/2020 und  Nr. 15/2020 bekannt gemacht und fristgerecht in der Zeit vom 07.09. bis 09.10.2020 sowie vom 09.11. bis 20.11. 2020 durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung informiert.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 2ff BauGB

§ 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung (Bürgerbeteiligung) zum o.g. Satzungsentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge

 

a)      als Einzelbeschlüsse mit Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

 

oder

 

b)      als Beschluss in Blockabstimmung

 

Die Gemeindeverwaltung Wandlitz wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Entwurf der Satzung eingearbeitet werden.

 

 

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Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll Öffentlichkeitsbeteiligung

Abwägungsprotokoll Trägerbeteiligung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 111220_BP Thälmannstraße_Abw § 3 II (306 KB)    
Anlage 2 2 111220_BP Thälmannstraße_Abw § 4 II (271 KB)    
Anlage 3 3 151220_Zusammenfassung (194 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   16.12.2020 07:52:56   Rico Wernowsky