Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2020-0235 hat die Verwaltung den Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes für das Quartier „Am Güterbahnhof“ vorgelegt. Der vorliegende Antrag soll dieses mit Anforderungen an nachhaltiges Handeln ergänzen.
Das Gebiet zwischen L100, Bahndamm, Pittweg und Bernauer Chaussee ist durch eine durchmischte Nutzung geprägt. Hierbei entwickelt sich die Nutzung vom Süden mit Ein- und Zweifamilienhäusern über gewerbliche Nutzungen im Osten, Mehrfamilienhausbebauung im Westen, entlang der L100 und Versorgungsfunktionen im Norden. Im Allgemeinen entspricht der Charakter des Gebietes derzeit einem allgemeinen Wohngebiet/Mischgebiet.
Der Kern des Gebietes weist in Teilen dichte Vegetation mit großen Bäumen und Aufwuchs auf. Der Aufwuchs kennzeichnet im Wesentlichen die Lage des historischen Kiesabbaugebietes und der danach erfolgten Verfüllung mit Siedlungs- und Bauabfällen während der 1960iger Jahre. Im Randbereich der Deponie und der im Kern seit Jahrzehnten ungenutzten Grundstücksbereiche konnten sich ältere, schützenswürdige Bäume erhalten.
Die Altlastengefährdung durch die Deponie, deren genaue Ausdehnung und Potential, kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden.
Ein zentraler städtebaulicher Punkt ist der Verkehrsknoten des Bahnhofes Wandlitz mit seinem brachliegenden Betriebsgelände und dem Haltepunkt der BBG.
Die Eigentümerstruktur ist sehr heterogen im Gebiet. Sie ist aktuell geprägt von 700 - 800 m² großen Einfamilienhausgrundstücken, bis hin zu 11.000 m² großen Baugrundstücken.
Der nördliche Teil des Areals ist im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Gemeinde Wandlitz (Fortschreibung 2019) als Ergänzungsstandort, Grundversorgung mit einem entsprechend breiten Versorgungsangebot, ausgewiesen.
Vorlage BV-GV/2020-0235 der Gemeinde Wandlitz Ausdruck vom: 08.01.2021, Seite: 3/6 Das Planungserfordernis entsteht durch den Wunsch einzelner Grundstückseigentümer, das Gebiet für den Wohnungsbau zu entwickeln. Das Gebiet ist Bestandteil der Wandlitzer Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie (WUS).
Die Gemeinde möchte auf ihren am Bahnhof Wandlitz gelegenen Flächen eine Kita im Quartier mit 80 Plätzen entwickeln. Die Gemeinde möchte im Bahnhof eine Kinder-, Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) etablieren. Mit dem Eigentümer des Bahnhofsgebäudes, der NEB, sind die Gespräche und Abstimmungen zum Abschluss eines Erbpachtvertrages soweit fortgeschritten, dass dieser zu Beginn des II. Quartals 2021 beurkundet werden kann.
Die grundsätzlichen, städtebaulichen Zielstellungen im Umgang mit dem Siedlungsgebiet werden im Städtebaulichen Konzept der BSM beschrieben.
Vor dem Hintergrund der Komplexität und der Bedeutung des Areals bedarf es für die Entwicklung des Gebietes differenzierter Zielstellungen, die eine nachhaltige Entwicklung langfristig sichern.
Der vorliegende Entwurf des städtebaulichen Konzeptes soll um Aspekte der Nachhaltigkeit ergänzt werden.
Hierzu zählen unter anderem Aussagen zum Erhalt schützenswürdiger Bäume und Vegetation, Aussagen zur öffentlichen Gestaltung des Gebietes, zur Verkehrsführung, zur ökologischen Qualität der Gebäude und Freiflächen, zur Energieversorgung, zu Mobilitätskonzepten und zur planerischen Qualität.
Diese sollen als Prüfaufträge an den beauftragten Planer BSM, zur Erweiterung der Aufgabenstellung und Einarbeitung, konkretisiert und beauftragt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung Kommunalverfassung BauGB, BrgBO
Auswirkungen auf den Klimaschutz: x positiv negativ
Begründung: Die Umwandlung von naturbelassenen Flächen in erschlossenes Bauland hat durch die Eingriffe in den Bodenhaushalt, den Verlust von Vegetation, durch Bodenversiegelung und die klimaschädlichen Konsequenzen des Bauens an sich, immer dann negative Auswirkungen, wenn die Eingriffe nicht mit regenerativen, nachhaltigen Ausgleichsmaßnahmen verbunden sind. Durch die Aspekte der Nachhaltigkeit, um die das Konzept ergänzt werden soll, und den zu erwartenden Umgang mit der Deponie, kann allerdings in der Gesamtbetrachtung von einer eher positiven Klimabilanz für die gesellschaftliche Aufgabe der Zurverfügungstellung von Wohnraum ausgegangen werden.Das erklärte Ziel der nachhaltigen Ausrichtung des städtebaulichen Konzeptes ist es, den mit der Entwicklungsabsicht verbundenen CO² Ausstoß zu mindern. Finanzielle Auswirkungen: Ja - Planungskosten – Auftragserweiterung BSM
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung bestätigt das städtebauliche Konzept Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz mit folgenden Auflagen, welche dem Ziel der Schaffung einer nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen: a. Die Geschossigkeit im Plangebiet wird max. 2 - 3 geschossig festgesetzt. Ausgebaute Dachgeschosse darüber hinaus sind nicht zulässig. Die Zonierung entspricht der Darstellung im städtebaulichen Konzept. b. Im Rahmen der weiteren B-Planverfahren ist der Umgang mit der Deponie zu qualifizieren. c. Als Grundlage für die Verortung möglicher Baufenster ist eine Kartierung und Bewertung der schützenswerten Flora im Rahmen der Bebauungsplanverfahren heranzuziehen. Baukörper und Erschließung sollen auf den erhaltenswürdigen Baumbestand Rücksicht nehmen. Der zu erhaltende Baumbestand ist in den Wohngebieten durch eine zusammenhängende Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen einheimischer Arten nach entsprechender Liste zu ergänzen. Eine Vereinzelung von Baumstandorten ist zu vermeiden. Straßen, Wege und Plätze erhalten eine begleitende Bepflanzung. d. Der Raum zwischen den aufstehenden Gebäuden ist mit öffentlichen, halböffentlichen und privaten Bereichen zu durchmischen. Es sind öffentliche Begegnungsflächen mit einen Bouleplatz einzurichten und langfristig zu erhalten. e. Die Gebäude sind im Äquivalent DGNB Silber oder gleichwertig zu errichten. Hiervon kann bei der Errichtung von sozialem Wohnraum (angelehnt an die Förderrichtlinien der ILB) abgewichen werden. Ohne Zertifizierung ist die Gleichwertigkeit in geeigneter Weise nachzuweisen. f. Flachdächer und flachgeneigte Dächer sind als Grün- oder Solardächer auszubilden. Alle anderen Dachformen sind auf der Ost-, Süd-, Westseite als Solardächer auszubilden. g. Die Anzahl der notwendigen Stellplätze kann durch Angebote von Car-, Bike-, Ridesharing verringert werden. Konkrete Aussagen dazu sind in den B- Planverfahren zu treffen und in städtebaulichen Verträgen zu regeln. h. Die Wegeverbindungen im Gebiet sollen den Fuß- und Radverkehr vor dem Autoverkehr bevorzugen. i. Im Gebiet sind durch die Vorhabenträger öffentliche Gemeinschaftsbereiche einzurichten, zu pflegen und langfristig zu sichern. j. Es sind zentrale Übergabepunkte für Liefer- und Versorgungsdienste und entsprechende Services zu prüfen. k. Die Gemeinde soll die Grundstücke der schleifenförmigen, inneren Erschließung des Gebietes erwerben und der Verkehrserschließung/ öffentlicher Raum zur Verfügung stellen.
2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, zeitnah ein Konzept zur nachhaltigen Energieversorgung für das Gebiet des städtebaulichen Konzeptes Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz in Zusammenarbeit mit den Kreiswerken Barnim erarbeiten zu lassen. Die Ergebnisse dieses Konzeptes sollen in die weiteren Umsetzungsschritte der Planungen im Gebiet, d. h. sowohl für private Bauherren als auch für gemeindeeigene Projekte, einfließen.
3. Die Gemeindevertretung bittet die NEB AG für die Sicherung der Baukultur und damit einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität im Bereich des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ einen Architektenwettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) nach Vorlage der Planreife des Bebauungsplanes durchzuführen. Vertreter der Gemeinde Wandlitz sind in das Preisgericht zu berufen und regionale Planungsbüros am Wettbewerb zu beteiligen.
4. Die Gemeindevertretung bestätigt die städtebaulichen und Nachhaltigkeitsvorgaben für den Bebauungsplan „Bahnhof Wandlitz/NEB“ bzw. den folgenden Architektenwettbewerb für die Flächen der NEB AG, wobei Punkte a bis d dem Aufstellungsbeschluss zum B-Plan entsprechen: a. Schaffung von Planungs- und Baurecht b. Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch geeignete planungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen c. Errichtung von mehrgeschossigem Wohnungsbau d. Klärung der Erschließungssituation e. Die Punkte 1a und c – j der Beschlussvorlage, mit Ausnahme des Punktes d zweiter Satz (ohne Bouleplatz), gelten für die Fläche des B- Plangebietes der NEB.
5. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Wandlitz vom 18.06.2020 wird der Bürgermeister beauftragt, mit der NEB AG den städtebaulichen Vertrag zum Gebiet des B-Planes „Bahnhof Wandlitz/NEB“ im April 2021 abzuschließen.
6. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, spätestens im IV. Quartal 2021 die Voraussetzungen für die Eröffnung der Kinder- Jugend- und Freizeiteinrichtung (KJFE) in einer 1. Ausbaustufe, d.h. Umnutzung der derzeitigen Gaststätte, zu schaffen. Hierzu ist, zur Konkretisierung des Planungs- und Bauablaufs, den Gremien zur Sitzungsrunde im April/ Mai ein separater Beschluss vorzulegen.
7. Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung von Architektenwettbewerben für den Neubau der KITA, ggf. den Neubau der Kegelbahn und die Gestaltung des Umfeldes der gemeindlichen Flächen. Anzustreben ist die Verbindung mit dem Wettbewerb der NEB. Regionale Planungsbüros sind am Wettbewerb zu beteiligen. Die Aufgabenstellung zu diesem Wettbewerb wird der Gemeindevertretung gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Architektenwettbewerb kann erst nach notwendigen Grundsatzentscheidungen der Gemeindevertretung zum Grundschulstandort Wandlitz durchgeführt werden.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, in KW 4/5 2021, eine online Bürgerbeteiligung zu organisieren und den Anwohnern rechtzeitig per Post zur Kenntnis zu geben. Anlagen:
Originalantrag der Fraktion FBgW Flurkarte Städtebauliches Konzept Bestands- und Entwicklungspotentialanalayse von 2001 |
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