Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0242  

 
 
Betreff: Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG
Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:Bgm
    OA_Ordnungsamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Anhörung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
Ortsbeirat Lanke Anhörung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Anhörung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Anhörung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Anhörung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Anhörung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Anhörung
26.01.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Anhörung
02.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
19.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf    
Ortsbeirat Stolzenhagen Anhörung
19.01.2021    Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen      
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Anhörung
25.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Anhörung
27.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Anhörung
28.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.02.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Fraktionsantrag_16.10.2020

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Begründung / Erläuterung

Am 3.Juli 2018 ist das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – Ausbau der Beteiligungsmöglichkeiten vom 29. Juni 2018 ( GBVI.Inr.15) in Kraft getreten.

Hier die gesetzliche Änderung des § 13 im Satz 2 der Kommunalverfassung.

 

Die Hautpsatzung der Gemeinde gibt entsprechend § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, in wichtigen Gemeindeangelegenheiten Einwohnerbefragungen durchzuführen. Die geltende Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner legt im § 4 fest, dass im Einzelfall und in Abhängigkeit der Umstände auch Einwohnerbefragungen zu bestimmten Vorhaben oder Planungsabsichten der Gemeinde durchgeführt werden können.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Ersten Gesetzesänderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zum § 13 in Satz 2 ergänzt und klargestellt, dass neben den bereits in der Vorgängerregelung enthaltenen Formen der Einwohnerbeteiligung auch das Format der Einwohnerbefragung durch die Kommunen als regelmäßig anzuwendende Form der dialogorientierten Einwohnerbeteiligung eingeführt und praktiziert werden soll. Der Gesetzgeber hat als Soll-Vorschrift ein Abweichen nur in atypischen Fällen für zulässig erachtet. Das lässt erkennen, dass Einwohnerbefragungen nicht nur in wichtigen Gemeindeangelegenheiten oder im Einzelfall durchgeführt werden können, sondern regelmäßig zur Anwendung kommen sollen.

 

Auf Grund dieser Tatsache ist es notwenig, die Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und die Einwohnerbeteiligungssatzung § 4 anzupassen. Darüber hinaus ist eine entsprechende Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde durch die Verwaltung zu erstellen.

 

Die Teilhabe unserer Einwohner an der Gestaltung und Entwicklung unseres Gemeinwesens ist eine der wichtigsten kommunalen Formen unserer Demokratie. Hierbei spielt die direkte Einbeziehung der Einwohner durch Einwohnerbefragungen eine herausragende Roll für die Akzeptanz und Erklärung unseres kommunalpolitischen Handelns. Dies hat auch der Gesetzgeber mit seiner Ergänzung des § 13 (BbgKVerf) erkannt, wenn er von einer regelmäßig anzuwendenden Form der Einwohnerbefragung spricht.

 

Schwerpunkte der Durchführungssatzung sollten sein:

 

  1. Einleitung des Verfahrens
  2. Gegenstand der Einwohnerbefragung
  3. Inhalt und Bekanntmachung
  4. Befragungsgebiet und Teilnahmebedingungen
  5. Zeitraum und Ort der Befragung
  6. Teilnahmeberechtigung
  7. Beantwortung der Fragen
  8. Ungültige Antworten, Auslegungsregeln
  9. Organisation der Einwohnerbefragung / digitale Beteiligung
  10. Feststellen, Bekanntgabe und Bewertung der Ergebnisse
  11. Kosten

 

Bei den vorgenannten Schwerpunkten wurden Quellen und Erfahrungen von anderen Gemeinden und Städten genutzt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg § 13 und das Erste Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung, § 13 Satz 2, des Landes Brandenburg vom 29. Juni 2018. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz § 3, Punkt (2) und Satzung zur Unterrichtung der Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz § 4.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja  

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Zur demokratischen Umsetzung der Einwohnerbeteiligung in Form von regelmäßigen Einwohnerbefragungen wird eine Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner § 4 vorgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Durchführungssatzung zur Einwohnerbefragung in der Gemeinde Wandlitz unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe Satzung und Leitbild zu erarbeiten und den kommunalen Gremien zur Beschlussfassung zum III. Quartal 2021 vorzulegen.

 

 

 

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Anlagen:

Antrag der Fraktion DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG vom 16.10.2020

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fraktionsantrag_16.10.2020 (282 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   07.03.2021 19:59:10   Laura Hennig