Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Gesetzliche Grundlagen Der gesamte Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ umfasst alle Flächen in der Gemeinde Wandlitz. Im Gemeindegebiet Wandlitz befinden sich laut Regionalplanung 4 Windeignungsgebiete. Dies sind im Einzelnen folgende Eignungsgebiete:
Dieser Bebauungsplan soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Da die Unwirksamkeit der Regionalplanung aufgrund eines Normenkontrollantrages wegen Formfehlern im Raum steht, aber ein Urteil des OVG zeitlich nicht absehbar ist und damit auch weiter unklar ist, ob und wann eine inhaltsgleiche, wirksame Regionalplanung geschaffen werden kann, will die Gemeinde diese Regelungslücke auf ihrer Ebene und mit ihren Mitteln ausfüllen und dabei ggf.auch Feinsteuerung bzgl. der einzelnen Gebiete vornehmen. Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Eignungsgebiete gemäß dem noch gültigen Regionalplan sind bereits im aktuellen Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes enthalten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,
1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.
Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Anlagen:
Karte der Windeignungsgebiete in der Gemeinde Wandlitz
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |