Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0270  

 
 
Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA3
Der Bürgermeister
BA
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
18.01.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
26.01.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
27.01.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
08.02.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wind

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

Gesetzliche Grundlagen

Der gesamte Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ umfasst alle Flächen in der Gemeinde Wandlitz. Im Gemeindegebiet Wandlitz befinden sich laut Regionalplanung 4 Windeignungsgebiete.

Dies sind im Einzelnen folgende Eignungsgebiete:

  • WEG Klosterfelde (Gemarkung Klosterfelde)
  • WEG Prenden (Gemarkung Prenden)
  • WEG Schönerlinde (Gemarkung Schönerlinde)
  • WEG Wandlitz (Gemarkung Lanke)

 

Dieser Bebauungsplan soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Da die Unwirksamkeit der Regionalplanung aufgrund eines Normenkontrollantrages wegen Formfehlern im Raum steht, aber ein Urteil des OVG  zeitlich nicht absehbar ist und damit auch weiter unklar ist, ob und wann eine inhaltsgleiche, wirksame Regionalplanung geschaffen werden kann, will die Gemeinde diese Regelungslücke auf ihrer Ebene und mit ihren Mitteln ausfüllen und dabei ggf.auch Feinsteuerung bzgl. der einzelnen Gebiete vornehmen. 

Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 3 Abs. 2 BauGB). Die Eignungsgebiete gemäß dem noch gültigen Regionalplan sind bereits im aktuellen Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes enthalten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Karte der Windeignungsgebiete in der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wind (6388 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   21.12.2020 11:26:23   Katrin Bornkessel