Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die sachkundigen Einwohner*innen erhalten für ihre Teilnahme an Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung der Sitzung der Gemeindevertretung oder Ausschusses dienen im Unterschied zu Gemeindevertreter*innen kein Sitzungsgeld.
Eine Aufwandsentschädigung für die genannten Fraktionssitzungen ist für sachkundige Einwohner*innen laut Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung des Landes Brandenburg nicht vorgesehen.
In der Praxis leisten sachkundige Einwohner*innen durch Ihre Teilnahme an den Fraktionssitzungen aber vielfach einen wichtigen Beitrag zur kommunalpolitischen Arbeit.
Mit der Erhöhung des Ausschuss-Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen soll eine Ungleichbehandlung bei der Entschädigung einer Teilnahme an Fraktionssitzungen ausgeglichen werden.
Der Landkreis Barnim wird, um ein Beispiel zu nennen, seine sachkundigen Einwohner*innen ab dem 01.01.2021 ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an jeweiligen Ausschusssitzungen in Höhe von 30 € zahlen, Kreistagsabgeordnete erhalten „nur“ ein Sitzungsgeld von 25 EUR.
In der Begründung für den vorgenannten Antrag ist daher auch fast wortwörtlich dem Antrag zur Erhöhung des Sitzungsgeldes zum Kreistag vom 02.12.2020 entnommen (LR-39/20) dringend.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wandlitz wird im § 5 wie folgt geändert:
Sachkundige Einwohner*innen im Sinne des § 43 Abs. 4 BbgKVerf. erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 EUR.
Damit erhöht sich das Sitzungsgeld für sachkundige Einwohner*innen um 10 EUR je Sitzung.
Anlage:
Originalantrag
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