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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 18.11.2020 |
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A6-09/2020 |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollaufträgen |
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Ö 8 |
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Bericht aus den Arbeitsgruppen |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - |
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BV-GV/2020-0260 |
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Ö 10 |
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Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete" |
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BV-GV/2020-0270 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
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18.01.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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18.01.2021 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 1 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0
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18.01.2021 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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18.01.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 2 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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26.01.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 16 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 2 (Hr. Hintze)
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27.01.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV |
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Ö 10 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 1 Enthaltung: 0
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08.02.2021 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten .
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 4 Ablehnung: 2 Enthaltung: 2
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25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 38 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB) im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden. Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis (Ende der Aussprache) Zustimmung: 23 Ablehnung: 5 (Hintze) Enthaltung: 1 Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag Hr. Hintze) Zustimmung: 9 (Hintze) Ablehnung: 13 Enthaltung: 7 Namentliche Abstimmung: Bebensee, Heiko: Enthaltung Berbig, Kerstin: Enthaltung Bergner, Frank: Enthaltung Berlin, Olaf: Ja Bierwirth, Petra: Ja Bohnebuck, Gabriele: Enthaltung Borchert, Oliver: Ja Brauer, Rico: Ja Braune, Monika: Enthaltung Bury, Nobert: Nein Czok-Alm, Isabelle: Nein Guse, Katrin: Enthaltung Hintze, Jürgen: Nein Hirsch, Alexandra: Nein Hoyer, Katja: Enthaltung Kirschner, Wolfgang: Enthaltung Krajewski, Jürgen: Enthaltung Landmann, Anja: Ja Liebehenschel, Peter: Ja Liebehenschel, Uwe: Ja Liste, Frank: Ja Mauersberger, Ulrike: Ja Rüdiger, Thomas: Enthaltung Seefeldt, Dietmar: Ja Schlauß, Mario: Nein Siebert, Michael: Ja Striegler, Jörg: Enthaltung Wagner, Axel-Udo: Enthaltung Wendland, Frank: Ja Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 12 Ablehnung: 5 Enthaltung: 12
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Ö 11 |
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Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2020-0268 |
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Ö 12 |
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Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitz: Überarbeiteter Entwurf |
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BV-GV/2020-0269 |
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Ö 13 |
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Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz |
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BV-GV/2020-0235 |
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Ö 14 |
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Antrag der Fraktion F.Bg.W - Erweiterung des städtebaulichen Konzeptes "Am Güterbahnhof" Wandlitz um Aspekte eines nachhaltigen Quartierskonzeptes
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BV-GV/2020-0277 |
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Ö 15 |
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Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde |
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BV-GV/2020-0242 |
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Ö 16 |
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Antrag der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft Linke/ Grüne/ UWG - Bauvorhaben Erneuerung Regenwasserableitung Kirchstraße Dorfkern OT Wandlitz |
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BV-A1/2020-0066 |
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Ö 17 |
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Antrag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern |
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BV-GV/2020-0239 |
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Ö 18 |
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Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen |
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BV-GV/2020-0272 |
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Ö 19 |
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5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz
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MV/2020-0052 |
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N 1 |
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Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 18.11.2020 |
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N 2 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung |
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