Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und ÖPNV
Gremium: A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
Datum: Mi, 27.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz
Anlagen:
PA0094_NEB

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Anwesenheit      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 18.11.2020  
A6-09/2020  
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Information und Anfragen von Ausschussmitgliedern      
Ö 7  
Beantwortung von Protokollaufträgen      
Ö 8  
Bericht aus den Arbeitsgruppen      
Ö 9  
Bebauungsplan "Fliederstraße" in der Gemarkung Basdorf - Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0260  
Ö 10  
Aufstellung eines Bebauungsplanes "Windeignungsgebiete"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0270  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  0

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  1

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung: 0

Enthaltung: 0

 

 

   
    18.01.2021 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  2

Ablehnung:  0

Enthaltung:  1

 

   
    26.01.2021 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  5

Ablehnung:  0

Enthaltung:  2 (Hr. Hintze)

 

   
    27.01.2021 - A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  5

Ablehnung:  1

Enthaltung:  0

 

   
    08.02.2021 - A1 Hauptausschuss
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten

.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  4

Ablehnung:  2

Enthaltung:  2

 

 

   
    25.02.2021 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 38 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes    „Windeignungsgebiete“ (i.S.d. § 30 Abs. 3 BauGB)  im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Diese Planung soll das Ziel der Gemeinde umsetzen, der Windenergie entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung substanziell Raum zu verschaffen und dabei eine verträgliche Abgrenzung von sonstigen Nutzungen sicherzustellen. Die Windenergienutzung soll im Geltungsbereich auf die Windeignungsgebiete des noch rechtskräftigen Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ reduziert werden.

 

Das Plangebiet umfasst alle Gemeindeflächen der Gemarkungen  Lanke, Prenden, Klosterfelde und Schönerlinde.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die festgesetzten Windeignungsgebiete des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teil(regional)plan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ werden im Geltungsbereich gesondert dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis (Ende der Aussprache)

Zustimmung: 23

Ablehnung:    5 (Hintze)

Enthaltung:    1

 

 

 

Abstimmungsergebnis (Änderungsantrag Hr. Hintze)       

Zustimmung: 9 (Hintze)

Ablehnung:   13

Enthaltung:    7

 

Namentliche Abstimmung:

 

Bebensee, Heiko:  Enthaltung  

Berbig, Kerstin:  Enthaltung

Bergner, Frank:  Enthaltung

Berlin, Olaf:   Ja

Bierwirth, Petra:  Ja

Bohnebuck, Gabriele: Enthaltung

Borchert, Oliver:  Ja

Brauer, Rico:   Ja

Braune, Monika:  Enthaltung

Bury, Nobert:   Nein

Czok-Alm, Isabelle:  Nein

Guse, Katrin:   Enthaltung

Hintze, Jürgen:  Nein

Hirsch, Alexandra:  Nein

Hoyer, Katja:   Enthaltung

Kirschner, Wolfgang: Enthaltung

Krajewski, Jürgen:  Enthaltung

Landmann, Anja:  Ja

Liebehenschel, Peter: Ja

Liebehenschel, Uwe: Ja

Liste, Frank:   Ja

Mauersberger, Ulrike: Ja

Rüdiger, Thomas:  Enthaltung

Seefeldt, Dietmar:  Ja

Schlauß, Mario:  Nein

Siebert, Michael:  Ja

Striegler, Jörg:  Enthaltung

Wagner, Axel-Udo:  Enthaltung

Wendland, Frank:  Ja

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 12

Ablehnung:  5

Enthaltung: 12

 

 

Ö 11  
Bebauungsplan "Thälmannstraße/ Seeseite", Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0268  
Ö 12  
Neugestaltung Bahnhofsvorplatz Wandlitz: Überarbeiteter Entwurf
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0269  
Ö 13  
Städtebauliches Konzept für den Bereich Güterbahnhof OT Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0235  
Ö 14  
Antrag der Fraktion F.Bg.W - Erweiterung des städtebaulichen Konzeptes "Am Güterbahnhof" Wandlitz um Aspekte eines nachhaltigen Quartierskonzeptes  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0277  
Ö 15  
Fraktionsantrag DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG - Anpassung der Hauptsatzung § 3 Abs. 2 und der Satzung § 4, über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner der Gemeinde Wandlitz, sowie die Erarbeitung einer Durchführungssatzung zu Einwohnerbefragungen in der Gemeinde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0242  
Ö 16  
Antrag der Fraktionen SPD, Fraktionsgemeinschaft Linke/ Grüne/ UWG - Bauvorhaben Erneuerung Regenwasserableitung Kirchstraße Dorfkern OT Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-A1/2020-0066  
Ö 17  
Antrag der Fraktion AfD: Eindämmung überbordender Bauvorhaben - Infrastruktur bewahren und ausbauen - Wachstum mit Augenmaß - Dorfcharakter unserer Ortsteile erhalten - Ökologie bewahren - Tourismus fördern  
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0239  
Ö 18  
Fraktionsantrag: DIE LINKE/BÜNDNIS 90/GRÜNE/UWG und SPD - Erhöhung des Sitzungsgeldes für sachkundige Einwohner*innen
Enthält Anlagen
BV-GV/2020-0272  
Ö 19  
5000-Bäumeprogramm der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
MV/2020-0052  
N 1     Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils vom 18.11.2020    
N 2     Änderungsanträge/Bestätigung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 PA0094_NEB (92 KB)